Object: Geschichte des brandenburgisch-preußischen Staates und der Neuzeit seit dem Westfälischen Frieden (Teil 3)

von Orleans) und der Geistlichkeit (Bischof Talleyraud) schloß sich der 
neuen Körperschaft an. 
Als hierauf tu der Nähe von Paris Truppen angesammelt wurden 
und der König den beim Volke beliebten Minister Necker entließ, geriet 
ganz Paris in Aufregung. Die Sturmglocken wurden geläutet, die Zeug- 
Häuser erbrochen und die Bastille, eine alte Zwingburg und zugleich 
ein Staatsgefängnis namentlich für politische Verbrecher, in dem wieder- 
holt unschuldig Verurteilte gesessen hatten, erstürmt.') Von Paris verbreitete 
sich die immer noch zunehmende Gärung durch das ganze Land. In den 
Provinzen erhoben sich die hart bedrückten Bauern gegen ihre 
Gutsherren, erstürmten und plünderten Schlösser und Klöster, vernichteten 
die Pachturkunden und vertrieben Edelleute und Geistliche, die als 
Emigranten zu den benachbarten Staaten ihre Zuflucht nahmen und 
besonders an den Höfen deutscher Bischöfe am Rhein eine freundliche 
Aufnahme fanden. 
2. Die verfassunggebende (konstituierende) Nationalver- 
sammlung. (1789—1791). a) Wichtige Beschlüsse. An Stelle 
der Reichsstände war die verfassunggebende (konstituierende) 
Nationalversammlung getreten; um der stets wachsenden Volkswut 
gegen Adel und Geistlichkeit Einhalt zu hm, faßte sie iu der denkwürdigen 
Nacht vom 4. aus den 5. August 1789 eine Reihe wichtiger Beschlüsse. 
Durch die Verkündigung der „Menschenrechte" wurden die Vor- 
rechte einzelner Stünde, Personen und Körperschaften 
aufgehoben; fortan sollten alle Franzosen gleiche Rechte 
haben. Der Leibeigenschast der Bauern wurde ein Ende gemacht; 
ans die Steuerfreiheit, das Jagdrecht und die anderen 
feudalen Rechte mußte der Adel verzichten (Sturz des Feudalstaates). 
Den Bürgern Frankreichs wurde das Recht zuerkannt, Abgeordnete 
zu wählen (politische Freiheit); jede religiöse Überzeugung 
sollte geduldet werden (religiöse Freiheit)/ jeder seine 
Meinung in Wort und Schrift änßern (Rede- und Preß- 
freiheit), jeder ungehindert feine geistigen und körperlichen 
Kräfte zu feinem wirtschaftlichen Fortkommen gebrauchen 
können (Gewerbesreiheit). 
Die Verwaltung des Landes wurde dem Könige uud 
der Volksvertretung übertragen, doch wurde dem Könige nnr ein 
r) Das Andenken an diese Tat wird heute in Frankreich als nationaler 
Festtag gefeiert.
	        
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