von Orleans) und der Geistlichkeit (Bischof Talleyraud) schloß sich der
neuen Körperschaft an.
Als hierauf tu der Nähe von Paris Truppen angesammelt wurden
und der König den beim Volke beliebten Minister Necker entließ, geriet
ganz Paris in Aufregung. Die Sturmglocken wurden geläutet, die Zeug-
Häuser erbrochen und die Bastille, eine alte Zwingburg und zugleich
ein Staatsgefängnis namentlich für politische Verbrecher, in dem wieder-
holt unschuldig Verurteilte gesessen hatten, erstürmt.') Von Paris verbreitete
sich die immer noch zunehmende Gärung durch das ganze Land. In den
Provinzen erhoben sich die hart bedrückten Bauern gegen ihre
Gutsherren, erstürmten und plünderten Schlösser und Klöster, vernichteten
die Pachturkunden und vertrieben Edelleute und Geistliche, die als
Emigranten zu den benachbarten Staaten ihre Zuflucht nahmen und
besonders an den Höfen deutscher Bischöfe am Rhein eine freundliche
Aufnahme fanden.
2. Die verfassunggebende (konstituierende) Nationalver-
sammlung. (1789—1791). a) Wichtige Beschlüsse. An Stelle
der Reichsstände war die verfassunggebende (konstituierende)
Nationalversammlung getreten; um der stets wachsenden Volkswut
gegen Adel und Geistlichkeit Einhalt zu hm, faßte sie iu der denkwürdigen
Nacht vom 4. aus den 5. August 1789 eine Reihe wichtiger Beschlüsse.
Durch die Verkündigung der „Menschenrechte" wurden die Vor-
rechte einzelner Stünde, Personen und Körperschaften
aufgehoben; fortan sollten alle Franzosen gleiche Rechte
haben. Der Leibeigenschast der Bauern wurde ein Ende gemacht;
ans die Steuerfreiheit, das Jagdrecht und die anderen
feudalen Rechte mußte der Adel verzichten (Sturz des Feudalstaates).
Den Bürgern Frankreichs wurde das Recht zuerkannt, Abgeordnete
zu wählen (politische Freiheit); jede religiöse Überzeugung
sollte geduldet werden (religiöse Freiheit)/ jeder seine
Meinung in Wort und Schrift änßern (Rede- und Preß-
freiheit), jeder ungehindert feine geistigen und körperlichen
Kräfte zu feinem wirtschaftlichen Fortkommen gebrauchen
können (Gewerbesreiheit).
Die Verwaltung des Landes wurde dem Könige uud
der Volksvertretung übertragen, doch wurde dem Könige nnr ein
r) Das Andenken an diese Tat wird heute in Frankreich als nationaler
Festtag gefeiert.