Staatliche, kirchliche und andere Einrichtungen. 
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Sonbereien, bolb znr gebeihlichen Entwickelung ber Fehne bienen, finben 
sich in ber Provinz in großer Zahl, besonbers im Stabeschen unb in Ostsries- 
lanb. Oste-Hamme-Kanal. Habler-Kanal. Geeste-Kanal. Ems-Jabe-Kanal. 
Ems-Kanal n. a. In Vorbereitung ber große Schiffahrts-Kanal von 
Emben nach Dortmunb. Staats chanss een haben in ber Provinz im 
ganzen eine Länge von 4000 km. Seit 1876 ber Provinzial-Verwaltung 
überwiesen. Bebentenbe Heerstraßen im Mittelalter: Von Lübeck über 
Lüneburg. Ülzen, Gifhorn noch Braun schweig unb von hier über Mühl¬ 
hausen, Würzburg, Augsburg noch Tirol unb Italien; von Bremen 
über Nienburg noch Honnover, unb von Bremen über Osnabrück nach 
bem Rheine. Die Lonbstraßen unb Gem einbeweg e sinb im ganzen 
recht gut. Die Zahl ber Eisenbahnen mehrt sich von Jahr zu Jahr. 
Die erste 1843/44 von Hannover nach Braunschweig. (Gieb bie wichtigsten 
Linien von ber Karte an! Mache Reisen nach ben wichtigsten Orten zu 
Wosser unb zu Laube!) 
VII. Staatliche, kirchliche und andere Einrichtungen. 
1. Verwaltung. 
An der Spitze der Provinz steht der Ober-Präsident in Hannover. Er heißt 
gegenwärtig 9t. v. Bennigsen. 
Seit April 1885 ist die Kreisordnung eingeführt. Es sind 78 Kreise vorhanden, 
von denen Celle der größte und Aork der kleinste ist. Ersterer 9,3 mal größer. 69 Land- 
nnd 9 Stadtkreise. 6 Regierungsbezirke, welche von Regierungs-Präsidenten geleitet 
werden. Landrat und 2 Kreis-Deputierte, letztere auf je 6 Jahre gewählt. Kreistag, 
Kreisausschuß, Bezirksausschuß, Gemeindevorsteher in den Landgemeinden, Bürger¬ 
meister in den Städten. 
Die Selbstverwaltung wird nicht durch königliche Behörden, sondern 
durch das Landesdirektorium besorgt. Unter ihm stehen die Landes-Chausfeen. Forsten, 
Bibliotheken, gemeinnützige Lehr- und Armenanstalten. 
Der Staat zahlt 31/s Millionen Mark jährlich zu den Kosten der Selbstverwal¬ 
tung. Der Provinzial-Landtag bestimmt die Verwendung der Mittel. Er 
zählt 99 Mitglieder. Kreise unter 30000 Einwohner wählen 1, von 30—80 000 Ein¬ 
wohner 2, über 80000 Einwohner 3 Abgeordnete. Provinzial-Ausschuß be¬ 
steht aus 7 bis 13 Mitgliedern. 
Zum Herrenhause gehören 12 Mitglieder, welche der König ernennt; in das 
Abgeordnetenhaus werden alle 5 Jahre 35 Abgeordnete von Wahlmännern gewählt. 
Zum deutschen Reichstage wählen je 100 000 Einwohner 1 Abgeordneten nach dem 
allgemeinen Stimmrecht Die Provinz hat 19 Wahlkreise. 
Die Klosterkammer hat ein bedeutendes Vermögen, das zu kirchlichen und 
Schulzwecken wie für die Universität zu Göttingen verwandt wird. 
2. Wechtspflege. 
Das Recht wird gepflegt durch 103 Amtsgerichte mit Schöffengerichten, 8 Land¬ 
gerichte mit Schwurgerichten (Hannover, Hildesheim, Göttingen, Lüneburg, Stade, 
Berden, Aurich und Osnabrück) und 1 Oberlandesgericht zu Celle. Der oberste Ge-
	        
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