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Zweiter Abschnitt.
Das siebenzehnte Jahrhundert.
§• 93.
Deutschland. — per dreißigjährige Krieg.
(1618—1648.)
Hrste Periode. — Mös,mischer Krieg, 1618—1620.
Unter dem böhmischen Adel bestand eine mächtige Partei, die
nach der Losreißnng Böhmens von dem Habsburgischen Hanse strebte,
um unter einem eigenen Könige selbst die Zügel der Regierung
führen zu können. In diesem Streben wurden die böhmischen
Grundherren von den zahlreichen Feinden des Hauses Habsburg,
insbesondere von Frankreich und Holland, bestärkt, und die Abnei¬
gung der österreichischen Protestanten gegen den König Ferdinand,
die feindliche Haltung der calvinistischen Partei in Deutschland,
sowie die Gefahren, die Oesterreich von Seiten der Türken und
anderer eroberungslustiger Nachbarn drohten, schienen den Erfolg
desselben zu sichern. Die gewünschte Veranlassung zum offenen
Bruche fand sich bald. Die protestantischen Unterthanen des Erz¬
bischofs von Prag und des Abtes von Braunau hatten, jene in
dem Städtchen Klostergrab, diese in Braunau, gegen den Willen
ihrer Oberherren protestantische Kirchen gebaut und beriefen sich
dabei auf den Majestätsbrief Rudolfs II. Da dieser jedoch nur
den protestantischen Ständen, nicht aber den protestantischen
Unterthanen katholischer Stände Religionsfreiheit bewilligte,
ließ der Erzbischof von Prag die Kirche zu Klostergrab nieder¬
reißen, während die zu Braunau auf den Befehl des Abtes ge¬
schlossen wurde. Die protestantischen Stände traten hierauf zu
Prag zusammen und richteten eine Klagschrift an den Kaiser wegen
angeblicher Verletzung des Majestätsbriefes; sie wurden jedoch ab¬
gewiesen und weitere Zusammenkünfte untersagt. Da sich das Ge¬
rücht verbreitete, dieser Bescheid rühre gar nicht von dem Kaiser
her, sondern sei von den kaiserlichen Statthaltern in Prag erlassen
worden, drangen sie, unter der Anführung des Grafen Matthias von
Thurn, in^das Prager Schloß und warfen zwei derselben, Wil¬
helm von Slawata und den Grafen von Martinez, nebst ihrem
Geheimschreiber Fabrieius, zum Fenster hinaus; doch nahmen die
Herabgeworfenen keinen erheblichen Schaden (21. Mai 1618). Die