Full text: Die Geschichte in tabellarischer Übersicht

- 145 
t)) Staatsrechtliche Be st immun gen: 
1. Der Kaiser soll nur mit Einwilligung des Reichstages 
(240 Stimmen in 3 Kurien) über Krieg und Frieden, Gesetz¬ 
gebung, Steuern, Bündnisse rc. bestimmen können. 
2. Den Reichsständen wird die volle Landeshoheit zugestanden 
und das Recht der Bnndesschließung auch mit dem Ausland 
außer gegen Kaiser und Reich. — Vernichtung der kaiser¬ 
lichen Gewalt und Auflösung der Reichseinheit. 
Die Schweiz uud die Niederlande werden für unabhängig 
erklärt. 
2. Kirchliche Angelegenheiten. 
1. Bestätigung des Passaner Vertrages und des Augs¬ 
burger Religionsfriedens; auch die Reformierten erhalten 
Religionsfreiheit. 
2. Aufhebung des Restitutionsedikts durch Festsetzung de* 
Normaljahres 1624: Katholiken und Evangelische bleiben im 
Besitz der geistlichen Stifter und Güter, die sie am 1. Januar 1624 
inne gehabt. 
Das jus reformandi, das ist die Befugnis, den Untertanen, 
die durch das Normaljahr keine freie Religionsübnng zugesichert 
erhalten haben, die Religion vorzuschreiben, bleibt den Landesherren. 
Frankreich und Schweden übernehmen die Bürgschaft für die 
Durchführung der Friedensbestimmungen.l) 
3. Folgen des Dreißigjährigen Krieges. 
Durch die entsetzlichen Verwüstungen des Krieges ist der 
Wohlstand Deutschlands vernichtet, mehr als die Hälfte der 
Bevölkerung ist untergegangen (von 18 Millionen sind 7 Millionen 
übrig geblieben), die Sitten sind verwildert, der Aberglaube herrscht 
(Hexenprozesse). Unsicherheit des Lebens und Besitzes. Münz- 
Verschlechterung (Herstellung aus Silber mit Kupfer, dann aus ver¬ 
silbertem Kupfer, schließlich aus Kupfer allein). Das blühende Kuust- 
gewerbe ist zerstört, Deutschland vom Weltverkehr ausgeschlossen. 
Das nationale Bewußtsein schwindet, Frankreich gewinnt einen über¬ 
wiegenden Einstuß, die Folge davon Sprachmengerei, fremdländische 
Sitten und geschmacklose ausländische Kleidung („ä la mode“). 
Deutschland hat seine einflußreiche Stellung in Europa ver¬ 
loren, es ist nach außen ohnmächtig, ein Opfer der Eroberungssucht 
der Franzosen vom Oberrhein aus und der Schweden von 
der Oder- und Wesermündung aus. 
„Der Dreißigjährige Krieg ist des Reiches 
Untergang, Brandenburgs Aufgang." 
*) Der Westfälische Friede ist das fünfte wichtige Neichsgrundgesetz: 1235 der 
Mainzer Landfriede, 1338 der Kurverein zu Nense, 1356 die Goldene Bulle, 1495 der 
Ewige Landfriede auf dem Reichstage zu Worms. 
Heinze, Geschichte. 10
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.