1. Das Haus¬
gesetz 1473.
2. Persön¬
liches.
3. Verhältnis
zu den
Märkern.
1475.
1476.
4. Statthalter
Johann.
28 Zweiter Zeitraum. Die Kurfürsten von Brandenburg.
Albrecht Achilles (der deutsche Fuchs). 1470—148(5.
„In Gotts Gewalt hab ich's gestalt.
Er hat's gefügt, daß niir's genügt."
1457 nach dem Tode seines ältesten Bruders Johann erbte er
Bayreuth und vereinigte somit nach dem Tode Friedrichs II. wieder
sämtliche Besitzungen der Hohenzollern. Um in Zukunft eine Zer¬
splitterung derselben zu verhüten, erließ er im Jahre 1473 das so¬
genannte Achillsche Hausgesetz. Es war eine Erbordnnng, die fest¬
stellte, daß die Mark Brandenburg als Kurland stets ungeteilt dem
ältesten Sohne zufallen sollte. Die fränkischen Besitzungen Ansbach
und Bayreuth konnten höchstens unter zwei jüngere Söhne geteilt
werden. Tie übrigen Söhne und Töchter mußten mit Geld ab¬
gefunden werden.
Er war in den feinen Formen des Rittertums groß geworden,
ein Ebenbild des ritterlichen Kaisers Maximilian I. Mit Recht führt
er nach dem homerischen Helden Achilles feinen Beinamen. Schon
als 16jähriger Jüngling kämpfte er tapfer an der Seite feines Vaters
gegen die Huffiten; auf den Turnieren bewies er die größte Tapfer¬
keit und Kühnheit; in Augsburg warf er einst 17 Ritter aus dem
Sattel. —- In einer Fehde gegen Nürnberg eroberte er eine Fahne
und verteidigte diese gegen 16 Gegner solange, bis ihm die Seinen
zu Hilfe eilten. In ganz Deutschland war fast kein Winkel, den er
nicht gerüstet betreten hat.
Bei feinen Brandenburger Unterthanen fand Albrecht sehr wenig
Zuneigung; denn fein abstoßendes Benehmen gegen die Märker war
nicht geeignet, Liebe zu gewinnen, und so zog er sich bald nach
Franken zurück und lebte meist im Fürstentum Ansbach auf der
Kadolzburg (nordöstlich von Ansbach), von einem glänzenden Hof¬
staat umgeben, in solcher Pracht und Üppigkeit, daß er alle übrigen
Fürsten des Reiches überbot. Überdies war er durch die Reichs¬
angelegenheiten zeitweilig in Anspruch genommen, namentlich als
Oberauführer der Reichstruppen gegen Karl den Kühnen von Bur¬
gund, der in das Erzstift Köln eingefallen war und Neuß (am Rhein
nordwestlich von Köln) belagerte (1475). So kam er nur selten
in die Mark und bestellte daher im Jahre 1476 seinen ältesten
Sohn Johann förmlich zum Statthalter. Dieser gewann
durch seine Milde und Freundlichkeit auch bald die Zuneigung
seiner Unterthanen; doch war er nicht imstande, den Räubereien des