Full text: Die Geschichte Anhalts in Wort und Bild

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selbst brauen, backen, schlachten usw., sich mit Erlaubnis des Rates zu 
Harzgerode Brennholz aus dem Walde holen, an drei Tagen, wie alle 
anderen Untertanen, in der Selke fischen u. bergt, mehr. Nachdem gegen 
Ende bes 15. Jahrhunderts bie ersten anhaltischen Groschen, im Anfange 
des 16. bie ersten Goldgulden geschlagen waren, würben 1539 aus bem 
Silber bet Birnbaumgrube bei Harzgerobe bie ersten anhaltischen Taler 
geprägt unb zwar mit den Bilbnissen ber vier Reformationsfürsten. 
Fig. 21. Der erste anhaltische Taler mit den Bildnissen der vier SReformationsfürflen: 
links Wolfgang und Johann, rechts Georg und Joachim. 
V. Las Jahrhundert -es großen Krieges. 
§ 20. Die Nachkommen der Reformationsfürsten. 
1. Da Fürst Wolfgang unverheiratet blieb, fiel fein Lanb an bie 
Dessauer Linie. Von ben brei Brübern Johann, Georg unb Joachim setzte 
nur ber älteste bas Haus Anhalt fort. 1570 vereinigte Johanns Sohn 1570 
?loack>im Ernst alle anhaltischen Lanbe in seiner Hanb. Er übernahm 
mit ber Regierung zugleich eine brücfenbe Schulbenlast, welche hauptsächlich 
durch bie vielfachen Teilungen bes Lanbes verursacht worben war. Infolge 
berfelben hatten sich zahlreiche Hofhaltungen gebilbet. An bie fürstlichen 
Witwen mußten „Leibgedinge" gezahlt werden. Der Schmalkaldische Krieg 
hatte die Last noch bedeutend erhöht. Fürst Joachim Ernst versuchte, mit 
Hilfe der Landstände die Schuldenlast zu mindern und eine geordnete Ver¬ 
waltung einzuführen. Die Landstände, das finb bie Vertreter ber Kirche, 
der Ritterschaft unb ber Stäbte, traten 1564 in Bernburg zusammen, um 
Über bie allmähliche Tilgung ber fürstlichen Schulben zu beraten. Ähnliche 
Zusammenkünfte (Lanbtage) hatten bereits 1546,1547 unb 1555 stattgefundn. 
Es war üblich, ben Landesherrn aus solcher Notlage burch eine einmalige 
Beihilfe zu befreien. Jene Versammlung ber anhaltischen Lanbstänbe von 
1564 bewilligte dem Fürsten indes nicht nur eine einmalige „Bede," sondern 
eine regelmäßige Steuer auf zehn Jahre, die von den folgenden Landtagen 
verlängert und noch beträchtlich erhöht wurde.
	        
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