Full text: Belehrungen über wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen

Rom. 
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höheren Gemeindebeamten vom Staat bestätigt oder ver¬ 
worfen.) 
X. Yolksvertretnng. 
Vertretung im heutigen Sinne gab es im Altertum 
nicht. In Rom und Athen, wie in Sparta kamen die orts¬ 
anwesenden und nicht von Krankheit oder unaufschiebbaren 
Geschäften verhinderten Vollbürger in den Volksversammlungen 
zu den Beratungen oder zur Beschlufsfassung zusammen. 
Tiberius schaffte alle solche Versammlungen ab. Wie bereits 
oben angegeben, findet sich die erste Spur einer (land¬ 
ständischen) Vertretung in Gallien zur Zeit des Honorius. 
Ähnliche Landstände kannte das Mittelalter. — Grofse, be¬ 
völkerte Staaten müssen zum Repräsentanten-Prinzip über¬ 
gehen, da in ihnen unmöglich alle wahlberechtigten Bürger 
in Person Zusammenkommen können. Parlamente. In manchen 
Ländern ist das Wahlrecht au eine bestimmte Steuer summe 
(Census) und an ein bestimmtes Alter geknüpft: England. 
Dreiklassensystem in Preufsen. Öffentliche, geheime Stimm¬ 
abgabe. Aktives, passives Wahlrecht. 
2. Soziale: 
a. Die Standesunterschiede beruhen erst auf Herkunft und 
Beziehung des Siegers zu den Besiegten, dann auf dem Ver¬ 
hältnis des hohen, reichen Beamtentums zu den Nichtbeamten, 
schliefslich wesentlich auf dem Besitz, so dafs die Grofs- 
kapitalisten an Macht und Einflufs zunehmen. Aufhäufung 
gewaltiger Reichtümer in wenig Händen bedeutet den Ver¬ 
fall eines Volkes in politischer, geistiger und sittlicher Be¬ 
ziehung und ruft schwere politische und soziale Krankheiten 
hervor. 
ß. Auflösung des italischen Bauernstandes, Rom und Italien 
damit von überseeischer Zufuhr abhängig, einer Hungersnot 
preisgegeben, sobald ein flottengewaltiger Feind die Küsten 
bedroht, militärisch nach und nach wehrlos. Die „Kolonenu 
zuletzt an die Scholle gefesselt. 
y. Staatsfürsorge. 
Kolonieen, Schuldenerleichterung, Getreidespenden. 
8. Teilweise Verbesserung der sozialen Lage durch das Kaisertum. 
£. Spar- und Pensionskassen beim Heere, gespeist von Bei¬ 
trägen der betr. Soldaten. 
£. Die Natural- von der Geld- und teilweise auch von der 
Kreditwirtschaft abgelöst. 
ij. Handelsverträge. 
Z. B. ein solcher im Jahre 348 zwischen Rom und Kar¬ 
thago. Polybius (III, 22) setzt ihn irrig ins Jahr 509.
	        
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