Full text: Belehrungen über wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen

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Fünftes Kapitel. 
zusammenfassende Darstellung zu geben verbietet teils der Mangel 
von Fachschriften aus dem römischen Altertum über dieselbe, 
teils ihre Natur selbst, die bei weitem mannigfaltiger und viel¬ 
seitiger ist als die Bodennutzung. Was sich ermitteln läfst, ge¬ 
hört seinen Grundzügen nach vielleicht weniger noch als die 
Bodenwirtschaft den Römern eigentümlich an, sondern ist vielmehr 
Gemeingut der gesamten antiken Civilisation, deren Grofswirtschaft 
begreiflicher Weise eben wie die heutige überall zusammenfiel. 
Im Geldwesen namentlich scheint das kaufmännische Schema 
zunächst von den Griechen festgestellt und von den Römern nur 
aufgenommen worden zu sein. Dennoch sind die Schärfe der 
Durchführung und die Weite des Mafsstabes eben hier so eigen¬ 
tümlich römisch, dafs der Geist der römischen Ökonomie und ihre 
Grofsartigkeit im guten wie im schlimmen vor allem in der Geld¬ 
wirtschaft sich offenbart. 
Leih- Der Ausgangspunkt der römischen Geldwirtschaft war natür- 
geBchaft. ^as Leihgesj.Mftj und kein Zweig der kommerziellen Industrie 
ist von den Römern eifriger gepflegt worden als das Geschäft des 
gewerblichen Geldverleihers (fenerator) und des Geldhändlers oder 
des Bankiers (argentarius). Das Kennzeichen einer entwickelten 
Geldwirtschaft, der Übergang der gröfseren Kasseführung von den 
einzelnen Kapitalisten auf den vermittelnden Bankier, der für seine 
Kunden Zahlung empfängt und leistet, Gelder belegt und auf¬ 
nimmt und im In- und Ausland ihre Geldgeschäfte vermittelt, ist 
schon in der catonischen Zeit vollständig entwickelt. Aber die 
Bankiers machten nicht blofs die Kassierer der Reichen in Rom, 
sondern drangen schon überall in die kleinen Geschäfte ein und 
liefsen immer häufiger in den Provinzen und Klientelstaaten sich 
nieder. Den Geldsuchenden vorzuschief&en fing schon im ganzen 
Umfange des Reiches an so zu sagen Monopol der Römer zu 
Entreprise, werden. — Eng damit verwandt war das unermefsliche Gebiet 
der Entreprise. Das System der mittelbaren Geschäftsführung 
durchdrang den ganzen römischen Verkehr. Der Staat ging voran, 
indem er all seine komplizierteren Hebungen, alle Lieferungen, 
Leistungen und Bauten gegen eine feste zu empfangende oder zu 
zahlende Summe an Kapitalisten oder Kapitalistengesellschaften 
abgab. Aber auch Private gaben durchgängig in Akkord, was 
irgend in Akkord sich geben liefs: die Bauten und die Ein¬ 
bringung der Ernte (S. 835) und sogar die Regulierung der Erb- 
schafts- und der Konkursmasse, wobei der Unternehmer — ge¬ 
wöhnlich ein Bankier — die sämtlichen Aktiva erhielt und 
dagegen sich verpflichtete, die Passiva vollständig oder bis zu einem 
gewissen Prozentsatz zu berichtigen und nach Umständen noch 
Handel, darauf zu zahlen. — Welche hervorragende Rolle in der römischen
	        
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