Full text: Quellenbuch zur Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts für höhere Lehranstalten

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Aus der Zeit der Reichsaründung. 
an demselben Tage meine Ernennung zum Staatsminister und interimi¬ 
stischen Vorsitzenden des Staatsministeriums, die am 23. veröffentlicht 
wurde. Meine Ernennung zum Ministerpräsidenten behielt der König 
vor, bis er mit dem Fürsten von Hohenzollern, der staatsrechtlich diese 
Stelle noch inne hatte, die dessallsige Correspondenz beendet haben werde. 
1) Von Roon, der unermüdlich für Bismarcks Ernennung zum Minister ein¬ 
trat. Bismarck war damals Gesandter in Paris, hatte eben eine längere Reise durch 
Südfrankreich gemacht und sich insbesondere in Biarritz länger aufgehalten. Vgl. 
„Fürst Bismarcks Briefe an seine Braut und Gattin". 
2) Moritz v. Blauckeuburg, Bismarcks Freund, einer der Führer der konser¬ 
vativen Partei. 
5. Aus Reden Bismarcks in der Konfliktszeit. 
a) Äußerung Bismarcks in der Budgetkommission 
des Abgeordnetenhauses, 30. September 1862. 
. . . Preußens Grenzen sind zu einem gesunden Staatskörper nicht 
günstig. Nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die großen 
Fragen der Zeit entschieden — das ist der Fehler von 1848 und 1849 
gewesen —, sondern durch Eisen und Blut?) 
1) Vgl. Bismarcks Bericht an Schleinitz (IV 1 b). 
b) Aus der Rede Bismarcks in der Schlußsitzung 
beider Kammern vom 13. Oktober 1862: Der Konflikt; 
Notwendigkeit der budgetlosen Regierung. 
. . . Dagegen hat die Regierung Sr. Majestät des Königs den Be¬ 
schlüssen des Hauses der Abgeordneten, nach welchen die größtenteils 
bereits verwendeten Kosten der Reorganisation des Heeres und andere un¬ 
entbehrliche Ausgaben für das lausende Jahr abgesetzt werden sollten, nicht 
beitreten können. Sie würde sich einer schweren Pflichtverletzung schuldig 
machen, wenn sie die auf Grund der früheren Bewilligungen der Landes¬ 
vertretung ausgeführte Umformung der Heeresverfassung unter Preis 
gebung der dafür gebrachten beträchtlichen Opfer und mit Beeinträchtigung 
der Machtstellung Preußens dem Beschlusse des Hauses gemäß rückgängig 
machen wollte. 
Nachdem der Gesetzentwurf über den Staatshaushaltsetat für das 
Jahr 1862 in der von dem Abgeordnetenhause beschlossenen Feststellung 
wegen seiner Unzulänglichkeit von dem Herrenhause verworfen worden, 
findet sich die Regierung Sr. Majestät des Königs in der Notwendigkeit, 
den Staatshaushalt ohne die in der Verfassung vorausgesetzte Unterlage
	        
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