Full text: Heimatkunde des Herzogtums Coburg und seiner Umgebung

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Zwischen 1518 und 1524 wurde die Kirchenreformation im 
Coburgischen eingeführt. 
Schon 1518 wirkte in der Stadt der vom Magistrat zu 
Coburg berufene Prediger Balthasar Düring in evangelischem 
Geiste. Die letzten Reste der noch hier und da bestehenden 
altkirchlichen Mißbräuche und Sitten wurden bei Gelegenheit 
der 1528 vorgenommenen Kirchenvisitation abgeschafft. Im 
Jahre 1531 erhielten die Coburger Laude eine eigens auf- 
gestellte Landesordnung, der „Torgauische Abschied" genannt. 
Im Jahre 1541 ging die gesamte Pflege Coburg zwar au 
Johann Erust (1541—1553), den Bruder Johann Frie¬ 
drichs des Großmütigen, Kurfürsten von Sachsen, über, allein 
letzterer behielt sich die Schutz- und Schirmgerechtigkeit dieser 
Lande und die daraus folgenden Leistungen in Kriegszeiten 
(Heeresfolge, wie Beisteuernng der Ritterschaft uud Unterthanen) 
vor, sowie auch die Zustimmung zu allen Bündnissen, welche 
Johann Ernst schließen würde. Infolge dessen mußte dieser au 
dem schmalkaldischen Bruderkriege teilnehmen und, nach der 
Niederlage seines Bruders bei Mühlberg, das Amt Königs- 
berg au deu Markgrafen von Brandenburg abtreten. Herzog 
Johann Ernst verlegte seinen Wohnsitz von der Festung in die 
Stadt Coburg, iudem er das schon 1526 aufgehobene Barfüßer- 
kloster zu einem fürstlichen Schlosse umgestaltete (1549) und 
dasselbe aus Kaiser Karls V. Geheiß die „Ehrenbürg" 
benannte. Er starb 1553 ohne Erben. 
Nach dem Tode Johann Ernsts bekamen die 3 Söhne des 
Kurfürsten Johann Friedrich die Coburger Lande: 
1. Johann Friedrich der Mittlere. 
2. Johann Wilhelm. 
3. Johann Friedrich III., der 1565 zu Weimar starb. 
Die beiden jüngeren Brüter überließen die Verwaltung 
Coburgs wie auch ihrer übrigen Besitzungen, Johann Friedrich 
dem Mittleren, bis Johauu Wilhelm 1566 den Coburger An- 
teil erhielt. Nur dadurch wurde Coburg vor den schlimmen 
Folgen, welche die Grnmbach'schen Händel über den Weimari- 
schen Anteil brachten, entzogen. Nach der Abführung seines 
Bruders in die Gefangenschaft vereinigte Johann Wilhelm die 
dem ernestinischen Hause verbliebenen Länder, zu welchen 
1569 durch Einlösung auch das Amt Königsberg wieder hin- 
zukam. Schon 1572 mußte sich Johann Wilhelm zu Erfurt 
auf Veranlassung des Kaisers mit den Söhnen seines Brnders,
	        
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