Full text: [H. 3, Teil 1] (H. 3, Teil 1)

Urteil. 39 
Als Heinrich so sein Testament gemacht hatte, begab er sich 
nach Meinleben in der goldenen Aue. Hier traf ihn ein neuer 
Schlaganfall und bald darauf starb er, der großmächtige Herr; es 
war am 2. )uli 936, nachdem er siebzehn )ahre über Deutschland 
regiert hatte. Sein Leichnam wurde von seinen Söhnen nach 
Quedlinburg gebracht und in der Kirche des Hl. Petrus vor dem 
Altare begraben. Mdukind I, ^ und Leben der Königin Mathilde VII. 
Die dürftige Architektonik seiner Grabstätte, verglichen mit der pracht 
des Aachener Münsters, zeigt die ganze geistige Roheit und Unfruchtbarkeit des 
Zeitalters. ZTitzfch I, 329. 
Urteil : 
Von wohlgeordneter Freigebigkeit gegen die Großen, den 
Armen mild, unverbrüchlich treu den Freunden, gegen Unbekannte 
eher zurückhaltend, gehörte er zu einem Schlage von Menschen, 
den man noch heute für die Nordabhänge des Harzes wie ganz 
Niedersachsen als typisch betrachten kann; zähe Energie und diplo¬ 
matisches Geschick vereinigten sich bei ihm mit sicherem Blick für 
das Recht der Tatsachen und freundlichem Entgegenkommen gegen¬ 
über den Gegnern: allzeit korrekt, war er recht eigentlich dazu ge¬ 
schaffen den Frieden des Reiches von neuem zu begründen. 
Camprecht II, ^3$. 
Heinrich hat den Schwerpunkt seiner Regierung 
in der Behauptung und Befestigung der gefährdeten Position 
seines Hauses am Harz und an der Elbe gesucht, er hat die sächsische 
Rriegsverfassung neu geordnet, er hat durch die Resultate geschickter 
jahrelanger Rüstungen einen furchtbaren äußeren Feind auf vier 
Jahre zur Einstellung seiner Raubzüge veranlaßt: aber er ist keines¬ 
wegs dazu gekommen für eine deutsche Monarchie haltbare Grund¬ 
lagen zu schaffen; er starb ohne mit einer klaren entschlossenen 
Politik an die Aufgaben herangetreten zu sein, die seinem Hause 
gestellt waren, seitdem es die ostfränkische Krone empfangen hatte. 
Erst feinem Sohne ist es gelungen, durch eine große und entschei¬ 
dende Wendung den Prozeß innerer Auflösung zum Stehen zu 
bringen. Nitzsch 1, 330.
	        
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