Strenges Regiment. *35
Brotsack und Wassergefäß, mit einer passenden Erklärung, hierauf
setzte sich der Zug wieder in Bewegung und geleitete den Aus¬
sätzigen bis zum Siechenhause vor der Stadt. Mit den Worten des
*32. Psalms: „Hier ist meine Ruhe für immer, hier will ich wohnen,
denn es gefällt mir wohl," wurde er vom Pfarrer in das Haus ge¬
führt, indem er ihm verbot, sich an öffentlichen Orten zu zeigen
und ihn liebreich zur Geduld ermahnte. Hinter ihm fiel die Türe
zu. Nun kehrte die Gemeinde in die Pfarrkirche zurück und die
Feier schloß mit dem Gebete: „Allmächtiger Gott, der du durch das
geduldige Leiden deines Sohnes den Hochmut des alten Feindes
gebrochen hast, verleihe deinem Diener die göttliche Geduld, um
mit frommer Ergebung das Übel zu tragen, das auf ihm lastet.
Amen."
Der Aussätzige war nun mundtot und durfte mit der übrigen
Welt in keine Berührung kommen. Eine besondere Tracht machte
ihn kenntlich. Mit einer Klapper mußte er den ihm begegnenden
Leuten ein Warnungszeichen geben; er durfte nichts mit den Händen
berühren, aus keinem öffentlichen Brunnen trinken und war einzig
und allein auf den Umgang seiner Schicksalsgenossen angewiesen.
Ein schreckliches Los für einen gebildeten feinfühlenden Menschen!
Denn im Leprosenhaus hörte jeder Standesunterschied auf. _ ©ft
genug fiel der Aussätzige der Verzweiflung oder dem sittlichen
Leichtsinn anheim, je nach dem Temperament Später trat
Stumpfsinn und völlige Apathie ein1).
Strenges Regiment.
Anno *58* den 28. April hat ein Arbeitsmann öffentlich auf
dem Platz gegenüber dem Portal am Hathaufe auf feinen Knien
gesessen, und Bürgermeister und Hat haben obenauf gestanden,
und man hat ihm einen widerruf von oben vorgerufen, und den
hat er müssen nachsprechen. Dieser Mann hat bei Andernach in
einem Wirtshaus gesessen und gesagt, die sechs Bürgermeister zu
Köln seien alle Schelme und Diebe. Das hat ein anderer von Köln
gehört und ihn verklagt; deshalb kam er zu Turm zu sitzen, schier
ein Vierteljahr im kalten Winter, und als er es leugnete und nicht
bekennen wollte, schickte man dahin, ließ gerichtliche Kundschaft
bringen, und er mußte deshalb den Fußfall und widerruf tun.
*) Boos t9? —H99.