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Türmen und Basteien und bemannt mit wehrhaften Burgleuten, den Grund¬
herrn gegen die empörte Stadtbeoölkerung oder äußere Feinde zu schützen
hatte. Der Spiekerhof deutet auf das bischöfliche Lager, wohin der Zehnte
und andere Abgaben geliefert wurden. Der Bnddentnrm, der Kanonen¬
graben und die alten Mauern am Aaflusse entlang, die zahlreichen krummen
Straßen und Gassen und viele Straßennamen, wie Ribbergasse, Schützen¬
straße, Rothenburg, Frauenstraße, Arztkarrengasse u. a. sind noch lebende
Reste vom mittelalterlichen Münster.
Stadtverwaltung Münsters im RMtetalter. Die Verfassung und Ver¬
waltung der Stadt war durch ihre geschichtliche Entwicklung bestimmt. Bistum
und Stadt standen seit alter Zeit unter der Schirmherrschaft Tecklenburgs.
Die Grundherren der Umgegend vertrauten sich gern diesem Schutze an, ver¬
ließen das Land und nahmen in der Nähe der Stiftsburg Wohnung. ' Mit
den wachsenden Bedürfnissen fanden sich hier auch bald Handwerker, Gewerb-
ler und Händler ein. — Die ersten Ansiedler stellten daher für das Rathaus
die Schöffen und den Schöffenmeister. Es waren in diesen Stellungen tätig
die Herren von Bischoping, Kerkering, Nysink, Droste Hülshoff u. a., deren
Namen in Münster noch heute genannt werden. Ihre Sorge war es, den
Reichtum der Stadt zu heben und zu fördern. Sie suchten die Stadtrechte
und Freiheiten zu mehren und zu erhalten. Jeden Angriff auf ihre Selb¬
ständigkeit wiesen sie ab. Schöffenmeister Nysink schloß um 1250 ein Schutz-
und Trutzbündnis mit Osnabrück, Dortmund, Soest und Lippstadt zur Auf¬
rechterhaltung des Landfriedens und zum sicheren Schutze des Handels. In
der Zeit verlangte die Stadt gleiche Rechte mit dem Bischof. Wiederholt kam
es zum Aufstand. Das Bürgertum erhielt endlich das verlangte Stadtrichter¬
amt. In der Selbstverwaltung stand nun Münster nicht mehr hinter den
reichsunmittelbaren Städten. Wie diese wurde es vom Kaiser zum Reichs¬
tage berufen. So geehrt, wachte Münster mit Sorgfalt und Eifersucht über
die Wahrung seines Titels „Hauptstadt Westfalens".
Die Hansa Westfalens (1241).
Bildung und Zweck der haüsa. Wie Friedrich Barbarossa plante auch
Friedrich II. eine Erweiterung seiner Macht in Italien. Seine Kriege im
fernen Lande schwächten aber die Reichsgewalt in Deutschland und steigerten
die Unsicherheit in Handel und Wandel. Das Faustrecht konnte daher un¬
gestört seine rohe Gewalt ausüben. Die Kaufleute entbehrten auf den Land¬
straßen und Flüssen den notwendigen Schutz. Land- und Seeräuber ver¬
langten hohe Zölle und unerschwingliches Lösegeld. Gegen solche Übergriffe