Das Privatleben der Römer. Tie Ehe.
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Mahnung. In alten Zeiten war der Siegelring von Eisen, dann kamen
goldene Ringe als Auszeichnung der Senatoren, Magistrate und später auch
der Ritter aus. In der Kaiserzeit wurden sie mit der Ritterwürde verliehen,
doch verloren sie schließlich ihre frühere Bedeutsamkeit. Großen Luxus trieb
man mit Ringen, die mit schön geschnittenen Steinen verziert waren.
Die Ohe.
308. Das Recht, eine gültige Ehe zu schließen (ins conubii), das an¬
fangs nur die Patrizier besaßen, erhielten (445 v. Chr.) alle römischen Bürger,
dann wurde es mit dem Bürgerrecht deu Latinern, später den Italikern
verliehen, und schließlich unter Karakalla aus alle Bewohner des römischen
Reiches ausgedehnt. Durch die Ehe kam die Frau mit ihrem Besitze in
die Gewalt (manus) ihres Gatten. Später wurde es üblich, daß die Frau
iu der väterlichen Gewalt (patria potestas) verblieb, und so die Verfügung
über ihr Vermögen behielt. Die feierlichste und älteste Form der Eheschließung
hieß confarreatio, von dem Opfer eures Kuchens aus Spelt (far) so benannt,
das dem Jupiter iu Gegenwart des Pontifex Maximus, des Flamen Dialis
und von 10 Zeugen dargebracht wurde. Der Eheschließung ging die Verlobung
(sponsalia) voraus, bei der der Bräutigam der Braut eiu Handgeld zahlte
oder statt desselben einen Ring übergab.
309. Zur Hochzeitstracht der Braut gehörte ein roter, vom Kops bis
zn den Füßen reichender Schleier (flammeum), mit dem sie ihr Haupt ver¬
hüllte (nubere). Die Hochzeitsseier begann mit Auspizien. Weuu die
Gäste versammelt waren, wurde der Ehekontrakt ausgestellt, uud die Verlobten
erklärten ihre Einwilligung zu ihrer Verbindung. Daraus wurden sie von
einer verheirateten Frau zusammengesührt, reichten sich die Hände uud brachten
ein ^pser dar. Nach dein Mahle wurde die Braut zum Schein aus deu
Armen der Mutter entführt und in festlichem Zuge, dem Flötenspieler und
Fackelträger vorangingen, unter dem Hochzeitsruf Talassio in ihr neues Haus
geleitet (uxorem ducere). Die Thürpfosten salbte sie mit Ol und umwand
sie mit wollenen Binden, dann wurde sie über die Schwelle gehoben und
im Atrium von ihrem Manne durch symbolische Handlungen in die Gemein¬
schaft des Wassers und Feuers ausgenommen. Am nächsten Tage empfing
die jitrtgc Frau als matrona ihre Verwandten, die mit Geschenken kamen,
und brachte deu Hausgöttern ihr erstes Opser dar.
Die Frau genoß bei den Römern hohe Achtung, und lange blieb die
Heiligkeit der Ehe unverletzt. Doch die nach dem zweiten punischen Kriege
hereinbrechende Sittenverderbnis begann auch die Baude der Ehe und des
Familienlebens zu lockern. Der sittliche Versall zeigte sich dann in der
Häufigkeit der Ehescheidung (divortium). Die Ehe zu trennen, genügte eine
mündliche oder schriftliche Auskündigung.
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