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Griechenland.
Landes in sklavischer Abhängigkeit hielt. Von beit gekauften Sklaven ab¬
gesehen, bildeten den untersten Stand die Heloten die als Leib¬
eigene des Staates, nicht des einzelnen Grundbesitzers, für die Nachkommen
der Eroberer das Land zu bebauen hatten. Im Kriege dienten sie als
Leichtbewaffnete, uud Tapferkeit im Felde bot die eiuzige Möglichkeit, die
Freilassung, die nur die Behörde gewähren konnte, zu erringen. Die Frei¬
gelassenen hießen Neodamoden (veoSa^woei;). Der Druck, unter dem die
Heloten lebten, erweckte stete Neigung zu Ausständen. Um jeden Keim eines
solchen zu ersticken, wurden die jungen Spartaner, sobald sie wehrpflichtig
geworden waren, zu geheimen Streifzügen (xpoirceia) durch das Land ge¬
schickt, mit dem Aufträge, dem Treiben der Heloten nachzuspüren und jedeu
Verdächtigen ohne weiteres zu töten.
Besser gestellt als die Landbevölkerung waren die Periöken (Trspi'oixoi),
die Bewohner der Städte. Sie hatten zwar ebenfalls keine politischen Rechte
und konnten von den Behörden ohne gerichtliches Verfahren sogar mit dem
Tode bestraft werden, aber sie waren persönlich srei. Da die Spartiaten
jede Erwerbsthätigkeit verschmähten, blieben Handel und Gewerbe ihnen
überlassen. Kriegsdienste leisteten sie als Schwerbewaffnete.
Spartiaten (IrapuaTai) hießen die Abkömmlinge der dorischen Ein¬
wanderer. An diese war das eroberte Land in 6000 Ackerlosen (xX5jpoi)
gleichen Ertrages ausgeteilt, zu denctt später noch 3000 hinzukamen. Die
Güter vererbten sich in der Familie fort, durften aber nicht verkauft werden
und fielen beim Erlöschen einer Linie an den Staat. Die Bürgerschaft
teilte sich in die drei alten dorischen Phylen (' YXXeTc, Au^avsc, IlaficpuXoi),
die in allen dorischen Staaten sich finden, und in 27 Geschlechtsverbünde
(öpa-ptai). Die Spartiaten allein übten politische Rechte, doch hing der
Besitz derselben nicht nur von der vollbürtigen Herkunft, sondern auch davon
ab, ob der Sohn spartanischer Eltern auch nach den Gesetzen Lykurgs er¬
zogen war und seine Lebensweise nach ihnen regelte.
2. Verfassung.
Zwei Könige, je einer aus den beiden Linien der Herakliden, den
Agiaden (’A^iaoat) und Eurypontiden (EupuTrtovzfSai), bekleideten in Sparta
gleichzeitig die höchste Würde. Sie war erblich uach dem Rechte der Erst¬
geburt, doch hatte der erste im Purpur geborene Sohn vor den älteren
Brüdern deu Vorrang. Die herkömmlichen Ehren waren den Königen ge¬
blieben, und ihre Person war geheiligt, sie erhielten beim Mahle, von der
Kriegsbeute und von jedem Opser einen Ehrenanteil und uon den Periöken
noch eine besondere Abgabe. Dagegen war ihre Macht bedeutend ge¬
schmälert. Die priesterliche Stellung als Vertreter des Staates den Göttern
gegenüber behielten sie, und ebenso übernahm jedesmal einer von ihnen den
Oberbesehl im Kriege, doch hatten sie hier jede Maßregel zu verantworten.
Das Richteramt war ihnen völlig genommen.