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In Holland oder den Niederlanden folgten auf Wilhelm I.
Wilhelm II. (1840—1849) und Wilhelm HI. (1849—1890).
Nach des letzteren Tode kam das bis dahin mit Holland
vereinigte Herzogtum Luxemburg an den Herzog Adolf von
Nassau, welcher 1866 sein Land hatte an Preußen abtreten
müssen. Gegenwärtig regiert in Holland Königin Wilhelmine,
für die anfangs ihre Mutter, die Königin Emma, die Regentschaft
führte. Am 31. August 1898 wurde Königin Wilhelmine nach
Vollendung ihres 18. Lebensjahres für großjährig erklärt und
übernahm nun selbst die Regierung. Im folgenden Jahre trat
infolge einer Anregung Rußlands im Haag ein Friedenskongreß
zusammen, zu dem säst sämtliche zivilisierten Staaten ihre Ver¬
treter entsandten, der aber nennenswerte Ergebnisse nicht zeitigte.
Die junge Königin von Holland vermählte sich am 7. Februar 1901
mit dem Herzog Heinrich zu Mecklenburg-Schwerin, der den Titel
eines Prinzen von Oranien erhielt.
Werreich-Ungarn.
Kaiser Franz I. hatte schon 1804 den Titel eines erblichen
„Kaisers von Österreich" angenommen und legte 1806 die Würde
eines deutschen Kaisers nieder. Auch Österreich, wo seit 1809
Fürst Metternich bk Staatsangelegenheiten leitete, blieb von den
revolutionären Bewegungen nicht verschont, die namentlich unter
dem schwachen Ferdinand I. (1835—1848), dem Sohne Franz' I.,
zum offenen Ausbruch kamen. Metternich wurde vertrieben, und
Ferdinand I., der zweimal das aufständische Wien verlassen mußte,
legte 1848 zu Gunsten seines Neffen Franz Joseph I. (1848 bis
jetzt) die Krone nieder. Die Empörung der Ungarn (1848—1849),
die sich unter Kossuth von Österreich losgerissen und eine Republik
errichtet hatten, wurde mit russischer Hilfe unterdrückt. Im Kriege
gegen Sardinien und Frankreich (1859) verlor Österreich die Lom¬
bardei unb im Kriege gegen Preußen unb Italien (1866) Venebig
an Italien. Infolge bieses Kampfes mußte Österreich auch ber Teil¬
nahme an ben bentschen Angelegenheiten entsagen unb seine Rechte
auf Schleswig-Holstein an Preußen abtreten. Unter Minister von
Beust (1866—1872) würbe Österreich ein konstitutioneller Staat;
den Ungarn gab man ihre alte Verfassung wieber, unb Kaiser
Franz Joseph würbe 1867 zu Pest als König von Ungarn gekrönt.
Seit 1879 besteht zwischen Österreich unb Deutschland» ein Schutze