Full text: Geschichte der Deutschen in der Neuzeit von der Reformation bis zum Regierungsantritt Friedrichs des Großen (T. 3 = Obertertia)

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^4 dm feiner Macht entsprechenden Rang, indem er nach ein* 
geholter Zustimmung des Kaisers (Krontraktat 1700) und der 
nordischen Mächte Polen, Dänemark und Rußland, welche bei ihrem 
Angriffe auf Schweden feine Neutralität wünschten, am 18. Januar 
1701, nachdem er am Tage vorher den Schwarzen Adlerorden 
(Suum cuique) gestiftet hatte, in der Schloßkapelle zu Königsberg 
sich und feiner Gemahlin Sophie Charlotte von Hannover die 
Königskrone auffetzte und den Titel „König in Preußen" 
annahm. 
12. Das Königreich 
Preußen bis zum Regierungsantritt 
Friedrichs -es Großen (1740). 
1. Friedrich I. 1701-1713. Als König nahm Friedrich dem 
mit dem Kaiser abgeschlossenen Vertrage gemäß am spanischen Erb¬ 
folgekriege teil und erweiterte das Staatsgebiet nach dem Tode 
Wtlhelms III. von Dramen durch die Erwerbung der Grafschaften 
Mörs und Singen 1702 und des Fürstentums Neufchatel mit 
Valengin 1707 aus der oranifchen Erbschaft und durch den 
Kauf der Grafschaft Tecklenburg. Im Innern litt der Staat 
durch die großen Ausgaben für die prächtige Hofhaltung des Königs 
und namentlich durch die schlechte Verwaltung des anstelle des 
ehrenwerten Eberhard von Danckelmann zum Minister berufenen 
Kolb von Wartenberg, welcher feine Stellung zu feiner eigenen 
Bereicherung benutzte und erst 1710 entlassen wurde. 
2. Friedrich Wilhelm 1.1713—1740. Friedrich Wilhelm I. 
war ganz das Gegenteil feines Vaters, ein eifriger Soldat, spar¬ 
samer Haushalter, Feind alles äußeren Prunkes (Tabakskollegium) 
und französischer Sitten, der Kunst und Wissenschaft wenig geneigt. 
Er erweiterte den Umfang des Staates durch die Erwerbung des 
Oberquartiers von Geldern im spanischen Erbfolgekriege und Vor¬ 
pommerns bis zur Peene im nordischen Kriege. Besondere Für¬ 
sorge wandte er der inneren Verwaltung zu. Durch die Ein¬ 
setzung des Generaldirektoriums erschuf er eine Oberbehörde 
und durch die Kriegs- und Domänenkammern Mittelstellen für 
die gesamte staats-, namentlich die Finanzverwaltung, durch welche 
diese bis ins Kleinste übersehen und überwacht werden konnte. Den
	        
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