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^4 dm feiner Macht entsprechenden Rang, indem er nach ein*
geholter Zustimmung des Kaisers (Krontraktat 1700) und der
nordischen Mächte Polen, Dänemark und Rußland, welche bei ihrem
Angriffe auf Schweden feine Neutralität wünschten, am 18. Januar
1701, nachdem er am Tage vorher den Schwarzen Adlerorden
(Suum cuique) gestiftet hatte, in der Schloßkapelle zu Königsberg
sich und feiner Gemahlin Sophie Charlotte von Hannover die
Königskrone auffetzte und den Titel „König in Preußen"
annahm.
12. Das Königreich
Preußen bis zum Regierungsantritt
Friedrichs -es Großen (1740).
1. Friedrich I. 1701-1713. Als König nahm Friedrich dem
mit dem Kaiser abgeschlossenen Vertrage gemäß am spanischen Erb¬
folgekriege teil und erweiterte das Staatsgebiet nach dem Tode
Wtlhelms III. von Dramen durch die Erwerbung der Grafschaften
Mörs und Singen 1702 und des Fürstentums Neufchatel mit
Valengin 1707 aus der oranifchen Erbschaft und durch den
Kauf der Grafschaft Tecklenburg. Im Innern litt der Staat
durch die großen Ausgaben für die prächtige Hofhaltung des Königs
und namentlich durch die schlechte Verwaltung des anstelle des
ehrenwerten Eberhard von Danckelmann zum Minister berufenen
Kolb von Wartenberg, welcher feine Stellung zu feiner eigenen
Bereicherung benutzte und erst 1710 entlassen wurde.
2. Friedrich Wilhelm 1.1713—1740. Friedrich Wilhelm I.
war ganz das Gegenteil feines Vaters, ein eifriger Soldat, spar¬
samer Haushalter, Feind alles äußeren Prunkes (Tabakskollegium)
und französischer Sitten, der Kunst und Wissenschaft wenig geneigt.
Er erweiterte den Umfang des Staates durch die Erwerbung des
Oberquartiers von Geldern im spanischen Erbfolgekriege und Vor¬
pommerns bis zur Peene im nordischen Kriege. Besondere Für¬
sorge wandte er der inneren Verwaltung zu. Durch die Ein¬
setzung des Generaldirektoriums erschuf er eine Oberbehörde
und durch die Kriegs- und Domänenkammern Mittelstellen für
die gesamte staats-, namentlich die Finanzverwaltung, durch welche
diese bis ins Kleinste übersehen und überwacht werden konnte. Den