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Kongresse durch die deutsche Bundesakte vom8.Juni 1815
bestimmt. An die Stelle des ehrwürdigen deutschen Reiches
trat der sogenannte deutsche Bund, d. h. ein Verein
aller souveränen Fürsten und freien Städte Deutsch¬
lands, wozu 39 deutsche Staaten gehören, wie sie aus der
allgemeinen Zertrümmerung des deutschen Reiches sich ge,
rettet. Die Angelegenheiten desselben werden durch eine im-
merwähreude Bundesversammlung in Frankfurt a. M. durch
die Bundestagsgesanden besorgt. Oestreich als der größte
und volkreichste Staat hat das immerwährende Präsidium,
Preußen die zweite, Bayern die dritte Stelle; dann fo'gen
Sachsen, Hannover, Würtemberg, Baden, Kurhessen, Darm¬
stadt, Dänemark wegen Holstein, Niederlande wegen Luxem¬
burg, Braunschweig, Mecklenburg, Nassau, die sächsischen
Herzogthümer, die übrigen kleinsten Fürsten, endlich die freien
Städte Lübeck, Frankfurt a M-, Bremen und Hamburg.
Alle Bundesglieder sind verpflichtet, keinen Krieg und keine
fremden Bündnisse gegen den Bund oder Bundesglieder ein¬
zugehen, und ihre Streitigkeiten bei der Bundes-Dersammlung
entscheiden zu lassen. Das Bundesheer soll in Friedenszeiten
300,990, im Kriege aber 450,000 Mann betragen, und unter
einem vom Bunde gewählten Oberfeldherrn stehen. Die
Festungen Luxemburg, Mainz und Landau würden zu Bundes¬
festungen erklärt und gemeinschaftlich besetzt. Das deutsche
Volk, welches für die Ehre und Freiheit seiner Fürsten Alles
geopfert, erhielt im 13. Artikel der deutschen Bundesakte das
Versprechen, daß in allen Bundesstaaten eine land¬
ständische Verfassung statt finden wird.
Nach diesen Bestimmungen fingen nun die deutschen Für¬
sten an, ihre Staaten neu auf - und einzurichten. Aber ihre
Maßregeln entsprachen den Versprechungen und Erwartungen
von einer künftigen Größe Deutschlands und einer allgemeinen
Freiheit und politischen Vollkommenheit nicht. Eine Partei
ging davon aus, die alten Gewalten der Hierarchie, Aristo¬
kratie und Despotie wieder herzustellen Der Pa bst nahm
die apostolische Strenge wieder an und stellte die Jesuiten