4. Die Entwickelung des griechischen Staatswesens. 13
Neben ihm ein Herrenadel, in Wohnsitzen auf dem Lande
oder in der Stadt, dessen Häupter, die „Fürsten und Sorger"
als „Älteste" („Geronten") dem König im Rate zur Seite
stehen (bisweilen auch selbst „Könige" genannt). Die Freien
vertreten in der Gemeindeversammlung, der die Beschlüsse
des Rates vorgelegt werden, meist nur zur Kenntnisnahme,
durch die Herolde des Königs bei ausserordentlichen Gelegen¬
heiten zusammenberufen. (Vergl. Horn. Od. II. die Versamm¬
lung der Ithakesier.)
Vereinigung der einzelnen Reiche zu einer gemeinschaft¬
lichen Unternehmung unter einem Heerkönig (der trojanische
Krieg).
II. Geschichtliche Zeit. A. Die einzelnen
Reiche. Die Gemeinde (Stadt-) Verfassung Grundlage des
griechischen Staatswesens. Formen der Staatenbildung : i) Zu-
sammenschluss benachbarter Ortschaften zu einer (landschaft¬
lichen) Gemeinde mit einem Mittelpunkt (über Athen s. § 6).
(Ähnlich die Schöpfungen des Epaminondas in der Peloponnes
innerhalb der 3. Periode: Messenien mit d. Hptstdt. Messene,
Arkadien mit Megalopolis). 2) Vereinigung von Ortschaften
zu einem Städtebund (die dorische „Vierstadt" im Mutter¬
lande, die dorische „Sechsstadt" und die jonische „Zwölf¬
stadt" in den kleinasiatischen Pflanzenstädten). 3) (Mehr aristo¬
kratisch) Städtebund mit herrschendem Vorort (Böotien-Theben).
4) Die Gemeinde Herrin des Landes (Sparta, s. § 3).
a) Adelsherrschaft. In den Gemeinden anfangs die „Ge¬
schlechter" vorwiegend, die sich in „Sippen" (Phratrien)
zusammenschliessen und „Stämme" (Phylen) bilden — reli¬
giöse und politische Verbände. So die 4 jonischen Phylen
in Attika.
Die königlichen Obliegenheiten werden nach und nach
besonderen Beamten übertragen — das Ende der Königs¬
herrschaft (vergl. § 6, Athen).
Allmählich Verarmung der Kleinbauern — Schuldknecht¬
schaft (s. § 6, Athen). Herausbildung einer Adelsherr¬
schaft (9. u. 8. Jahrh.), die bisweilen zur Herrschaft einiger
weniger oder eines adeligen Geschlechtes (Oligarchie) wird
(die Bacchiaden in Korinth, die Aleuaden in Larisa, die Sko-
paden in Krannon). Die nichtadligen Freien ohne Vertretung.
Hartes Los der Sklaven (die Heloten in Sparta, die Penesten
in Thessalien).
Die aristokratische Verfassung von festerem Bestand in
den dorischen Gemeinden. Muster Sparta (§ 5). Daher An-