X. Aus der Frankfurter Nationalversammlung. 149
die Erblichkeit, schaffen Sie keinen herrschenden Einzelstaat, stoßen Sie
Österreich nicht ab, retten Sie das Wahlrecht, dieses kostbare Volks¬
recht, dieses letzte fortwirkende Wahrzeichen des volksmäßigen Ursprungs
der neuen Gewalt. Glauben Sie, meine Herren, es wird kein Haupt
über Deutschland leuchten, das nicht mit einem vollen Tropfen demo¬
kratischen Öles gesalbt ist! (Lebhaftes Bravo und Beifallklatschen auf
der Sinken und dem linken Centrum.)
2. Kede Dahlmanns vom 22. Januar 1849 x).
(Stenograph. Berichte, herausg. von Wizard. Seite 4819.)
Meine Herren, Ich werde danach trachten, mich der ernsten und
würdigen Haltung meiner beiden letzten Vorredner anzuschließen,
keineswegs aber dem wieder lebendig gewordenen Pater Abraham a
Santa Clara nacheifern, welcher von dieser Tribüne einen tiefernsten
Gegenstand mit mannigfaltigen Späßen überschüttet hat. Meine
Herren! Sie haben in Ihrer letzten Abstimmung die Würde des
Reichsoberhauptes einem der regierenden deutschen Fürsten übertragen
und eben damit die Grenze bezeichnet, in welcher sich die heutige
Diskussion zu halten hätte, wiewohl zn meinen Bedanern nnd nicht
allein zu meinem Bedauern sich mehrere der Herren Vorredner
keineswegs innerhalb dieser Grenzen gehalten haben. Ich habe mit
neun Gesinnungsgenossen im Verfafsnngsausschuß ein Minoritätsgut¬
achten aufgestellt, welches also lautet:
„Diese Würde ist erblich in dem Hause des Fürsten, dem sie
übertragen worden; sie vererbt im Mannesstamme nach dem
Rechte der Erstgeburt.“
Dies Minoritätserachten zu verteidigen, zu rechtfertigen bin ich
hierher getreten, wiewohl ich Ihnen gestehe, daß das Geschäft, welches
ich übernommen habe, mir nicht unähnlich dem Geschäfte zu fein
scheint, als hätte ich es übernommen, eine Lobrede ans das Einmaleins
zu halten. Denn gerade wie es mit dem Einmaleins bewandt ist,
daß sich diesem gar nichts besonders Scharfsinniges oder gar Liebens¬
würdiges nachsagen ließe, sondern immer nur einfach so viel, es sei
1) Zum Teil Erwiderung auf die vorige Rede. Vgl. Seite 136.