Mnhang.
Beispiele von bearbeiteten Fragen und Antworten.
1. Heinrich V
nach Frage Nr. 110—113.
(110.) Heinrich V hatte durch den Einfluß des Papstes Pafcha-
lis II und die dem Papste zugethanen Fürsten die Herrschaft über
Deutschland erlangt. Alsbald bemühte er sich, den Streit zwischen
Kaiser und Papst über die Investitur beizulegen. Dies sollte durch
seinen ersten Römerzug in Jahre 1111 geschehen. Mit einem stattlichen
Ritterheere kam Heinrich nach Rom, nachdem er unterwegs mit dem
Papste übereingekommen war, daß die Investitur der Bischöfe und Aebte
in Zukunft nur durch den Papst geschehen sollte, dagegen wurden alle
Reichslehen, welche bisher in geistlichen Händen waren, dem König und
Kaiser zurückgestellt werden; daraufhin sollte die Kaiserkrönung vorge¬
nommen werden. Allein als der Vollzug biefer Uebereinfunft durch den
Widerspruch der beteiligten Geistlichkeit vor der Krönungshandlung ver¬
eitelt erschien, ließ Heinrich V den Papst in der Peterskirche fest nehmen
und gefangen setzen. Nach einiger Zeit erlangte er von dem Gefangenen
eine Urkunde, durch welche dieser dem König das Recht der Investitur
ausdrücklich zugestand, woraus auch die Kaiserkrönung erfolgte. Gleich¬
wohl aber wurde über den Kaiser durch das Konzil zu Vienne wegen
dieser Vorgänge und wegen der Ausübung der Investitur der Bannfluch
ausgesprochen.
(111.) Einige Jahre darauf erlitt Heinrich einen äußeren Nachteil
in seiner königlichen Machtstellung, als in Thüringen das königliche
Recht bestritten ward, erledigte kleinere Reichslehen zu vergeben, ohne
bie Erbansprüche von Seitenlinien anzuerkennen. Es kam zu einem
Kampfe von feiten thüringischer unb sächsischer Großer gegen die Macht
des Königs. In biefer würbe bie letztere unter Führung bes riefen-