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». A Annahme der ka th olischx^ Taufe durch Chlodewech und 3000
Mischen dem frans. Königtum- und dem
Galliern beschleunig"^ S™nh„ mit den „man.
3. Auf welche Weise ward Chlod. König aller Franken? 32.
tote dehnte er sein Reich nach 8 aus?
Ermordung salischer Fürsten; der Sohn des ripuarischen Königs rum
Morde seines Vaters angereizt und dann durch geheimen Mord beseitigt —
wh-?urch die Schlacht von Dijon (500) das burgundis'che
£5 -P R rU a \ Den unter Alarich II bei Bouillon (507) unweit
Polüers besiegten Westgothen Aquitanien abgenommen.
4 Welche neue Stammesbildung besiedelte seit der Auf- 33.
lösung des Hunnenreiches den deutschen Südosten und wann
kam dieselbe m Verbindung mit dem nach Chlodewechs Tode ae-
tetlten Frankenreich? ä
'O <?l£ v e r n ' au§ Markomannischen unb verwandten Völkerschaften
(Ouaden, «kyren, Rugier, Heruler u. a.) entstanden, an beiden Ufern der
Donau, sodann über das feit 488 entvölkerte Norienm und um 525 bis
" Ach verbreitet. (Nachrücken der slavischen Tschechen u. „Wenden".)
Schon 536 Anerkennung der fränk. Oberhoheit.
. bedeutende Ausdehnung erfuhr außerdem noch 34.
das geteilte fränkische Reich 531 und 534?
(K-irfcfJii3.1 ?MmC^tU29nbe§J ^ürr indischen Reiches mit Hilfe der
Sachsen, letztere erhalten Nordthünngen bis zur Unstrut und Helme; die
Franken gewinnen das Uebrige. v ’
..,P34 Burgund mit dem Frankenreiche vereinigt; boch behielt bie
Bevölkerung ihr eigenes Recht. - 535 ward die Provence von den Ost¬
gothen abgetreten. — Auch (Süd-) Alemannien unter fränk. Hoheit.
6. Welche Nachfolger Chlodew. erlangten trotz zahlreicher 35.
Teilungen dev Reiches doch wieder eine einheitliche Re¬
gierung des Ganzen? welche Teile bildeten gleichwohl eine
Art von Selbständigkeit aus?
ptlM M'wechs jüngster Sohn Chlothar I 558 unb dann dessen Gro߬
enkel Ehlothar II (613); hierauf Chiolhars II Sohn Dagobert (628). —
Bretagne ' ßraften' Neustrien, Burgund, daneben Aquitanien und
Wodurch blieben die „Antrustiones," d. i. die Ge- 36.
folgschaft, mit dem Könige dienstlich verbunden? Was
waren die Grafen? Welche Bedeutung erhielten für das
Frankenreich die Bischöfe?
Eidliche Verpflichtung persönlichen Dienstes („mit Leib unb
leben''); bagegen Schutz des Königs, späterhin auch Belehnung. —
©rasen sind Beamte des Königs über einen Gau (Heerbann,
Landfrieden, Vorsitz bei den Schöffengerichten und Gauversammlunqen,
emhel>uns der KrongefäUe [Regalien, Domänen.]) - Manch fache
obrigkeitliche Gewalt der Bischöfe (durch ihre Bildung zur Füh-
^Staatsgefchafte geeignet, durch Grunbbesitz unb Lehen
weltliche Große; kirchlicher Einfluß auf bas öffentliche Leben); in-
Kc einheitlichen Verbanbes der Kirche sind sie eine Haupt¬
stütze des Reiches. v *