Full text: Geschichte der Neuzeit (Band 3)

Der westfälische Fnede. 43 
um Deutschland auf weite Strecken hiu zur Wüste umzuwandeln. 
Denn während sich die Bevölkerung unter der Grausamkeit der Solda¬ 
teska in erschreckender Weise verminderte, so daß ganze Dörfer 
und Städte verschwanden, nahmen Räuberbanden und reißende 
Tiere überhand, und lichtete die Pest die durch Feuer, Schwert 
und Hunger ohnedies schon dezimierte Einwohnerschaft. Endlich 
kam der Friede zu stände, dessen Abschluß besonders durch den 
französischen Unterhändler d'Avaux verzögert worden war. 
Die Schweden hatten eben Prag angegriffen und die Klemferte 
dieser Stadt schon erobert, da wurde 1648 zu Münster und 
Osnabrück 
der westfälische Friede 
geschlossen, dessen wichtigste Bedingungen folgende waren. 
a) Konfessionelle Bestimmungen. 
1. Der Augsburger Religionsfriede wurde erneuert und auch auf 
die Reformierten ausgedehnt, so daß es im Reich drei zu 
Recht bestehende christliche Konfessionen gab, deren 
Bekenner sich in allen Reichsangelegenheiten gleich stehen sollten. 
2. Bezüglich der geistlichen Güter und der Religionsübung inner¬ 
halb'der einzelnen Staaten sollte fortan der Zustand vom 
1. Januar 1624 maßgebend sein. 
b) Politische Bestimmungen. 
1. Frankreich erhielt die schon 1552 besetzten Städte Metz, -toul 
uni) Verdun mit voller Souveränität, daun Breisach a./Rhein 
und die bisher Habsburgischen Besitzungen im Elsaß, d. i. im 
wesentlichen das flache Land, dann das Protektorat Über die 
zehn Reichsstädte daselbst (außer Straßburg). 
2. Schweden erhielt Vorpommern mit den Inseln Rügen, Usedom 
und Wollin, die Stadt Wismar und das Herzogtum^ Bremen* 
Verden (das frühere Erzstift Bremen, aber ohne diese wtadt). 
3. Die Schweiz und die nördlichen Niederlande (Holland) 
wurden als selbständige Republiken anerkannt. 
4. Brandenburg hätte mährend des Krieges Pommern durch 
Aussterbeu des dortigen Herzogshauses (1637), mit dem es 
einen Erbvertrag geschlossen, erhalten sollen, bekam aber uui 
Hinterpommern und zur Entschädigung für Vorpommern das 
Erzstift Magdeburg und die Bistümer Halberstadt, Minden 
und Kamin.
	        
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