Verfassungsfrage. Die Presse. 7
die Schiffahrt auf der Elbe und auf dem Rhein, sowie den Han¬
del an den Küsten der Ost- und Nordfee auf die willkürlichste
Weise zu hemmen. , r m
Die deutsche Bnndesverfaffnng sicherte den einzelnen Buu-
desftaaten landständifche Verfaffuugeu zu; allein von den betref¬
fenden Regierungen beeilten sich nur wenige, diese Zusage zur
Wahrheit werden zu lassen, und da die Bundesakte keinerler
nähere Bestimmungen über die Art der ständischen Vertretung
enthielt und der Bundestag sich mit Rücksicht aus die bett ein¬
zelnen Staaten zuerkannte Souveränität in die Sache nicht ein¬
mischte, that jede Regierung, was sie wotlte._ In O st erreich
schien bei der großen Verschiedenheit der die Monarchie bilden¬
den Völker die Einführung einer eigentlichen Verfassung kaum
möglich; auch waren der Kaiser Franz und sein Staatskanz¬
ler, Fürst Metternich, derselben abgeneigt, da sie darin die
Quelle revolutionärer Bewegungen sahen; daher blieb es bezüg¬
lich der zn dem Bunde gehörigen österreichischen Länder bei den
alten Provinziallandtagen. Auch in Preußen wurden, da
der König Friedrich Wilhelm III. die gleiche Abneigung
gegen eine landständische Verfassung hegte, wie der Kaiser Franz,
statt der durch eine königliche Proklamation vom 22. Mai 1815
in sichere Aussicht gestellten Reichsverfassung, nur Provinzial¬
stände mit sehr beschränkten Rechten eingeführt, und selbst das
geschah erst im Jahre 1823.
Die meisten anderen Bundesstaaten erhielten zwar nach und
nack, Verfassungen, die sämtlich, nach dem Vorbilde Englands
und Frankreichs, auf dem Zweikammersystem beruhten. Da je¬
doch in den Kammern, von denen die erste aus den höchsten Be¬
amten des Staates und der Kirche, sowie den Mitgliedern des
ehemals reichsunmittelbaren Fürsten- und Herreustandes, den
sogenannten „Standesherren," bestand, der Regierung selbst ein
überwiegender Einstnß auf den Gang der Verhandlungen ge¬
sichert war, entsprachen die Ergebnisse derselben in keiner Weise
den gehegten Erwartungen. So blieben denn allenthalben auch
die bescheidensten Wünsche und Hoffnungen unerfüllt und Hin¬
weisungen auf die gemachten Versprechungen fanden ebenso wenig
Berücksichtigung als Klagen und Kritik. Die letzteren boten viel¬
mehr eine erwünschte Veranlassung durch Gewaltmaßregeln den
Strom der öffentlichen Meinung zu dämmen.
Diesen besonders gegen die unabhängige Tagespresse ge¬
richteten Maßregeln war schon im Jahre 1816, der während der
Befreiungskriege von betn für Vaterland und Kirche in gleicher
Weise glichenben Joseph Görres in Koblenz gegrünbete