Full text: Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte (Band 2)

44 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. 
tage in Nürnberg wurden in einer glänzenden Versammlung der Stände 
des Reiches die Beratungen begonnen, in Metz gelangten sie zum Abschluß, 
und dort wurde am 23. Dezember 1356 das erste deutsche Reichsverfassungs¬ 
gesetz verkündigt, welches von der dem Dokument angefügten goldenen Sieges¬ 
kapsel den Namen der „Goldenen Bulle" erhalten hat. 
Zweiseitiges goldenes Siegel Karls IV. von der „Goldenen Bulle". 
In diesem Gesetze ordnete Karl vor allem die Wahl des deutschen 
Königs. Sie ward endgültig sieben Wählern übertragen, den Erzbischöfen 
von Mainz, Trier und Köln, dem Könige von Böhmen, dem Pfalz- 
grafen am Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgrafen von 
Brandenburg. Damit erreichte die bereits bestehende Institution der Kur¬ 
fürsten ihren Abschluß. Die drei geistlichen Kurfürsten galten als Erzkanzler 
für Deutschland, Burgund und Italien. Den weltlichen standen die Erz¬ 
ämter des Reiches zu. Der Böhmenkönig war Erzschenk, der Pfalzgraf 
Erztruchseß, der Sachsenkönig Erzmarschall, der Markgraf Erz¬ 
kämmerer des Reiches. Durch große Zugeständnisse wurden sie über den 
Kreis der andern Fürsten emporgehoben, damit sie in Zukunft dem Könige 
bei der Regierung zur Seite stehen könnten. 
Die Kurfürsten erhielten in ihren Gebieten alle diejenigen Rechte, 
welche ehedem als Regalien, als königliche Vorrechte, betrachtet wurden, wie 
das Münzrecht, die Befugnis, Bergwerke anzulegen, den Judenschutz. 
Von ihrem Richterspruch sollte nur in Fällen der Rechtsverweigerung 
an den Kaiser appelliert werden dürfen. Besonders segensreich aber konnte 
sich die Bestimmung erweisen, daß die Kurfürstentümer ungeteilt auf den 
Erstgebornen vererben mußten; so ward heilloser Zersplitterung und damit 
der Schwächung der edelsten Glieder des Reiches ein Ziel gesetzt. 
Zum Ort der Wahl wurde Frankfurt bestimmt, der Kurfürst von 
Mainz hatte als Erzkanzler das Wahlschreiben zu erlassen, zur Krönungs¬ 
stadt ward Aachen auserlesen. Des Papstes und seines vermeintlichen 
Bestätigungsrechts ward nicht erwähnt: indem das Reichsvikariat an Pfalz 
und Sachsen übertragen wurde, beseitigte man den Anspruch der Päpste, bei 
Erledigung des Thrones auch die höchste weltliche Macht ausüben zu wollen.
	        
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