§ 11. Polen und fei« leibesgroßer König. 275 
Theil von Bosnien, Serbien unb ber Wallachei. Wenn 
ber eble Eugen gewußt hätte, wie balb, 1739, in einem 
neuen Krieg unb Frieben mit ber Türkei fast alle feine 
schönen Errungenschaften, selbst bas stolze Belgrab, für 
Oestreich burch bie Ungeschicklichkeit feiner Felbherrn unb 
bie Kopflosigkeit feiner Unterhäuser wieber sollten ver¬ 
loren gehen 1 Er erlebte es nicht mehr (f 1736). Eugen 
that am meisten für Deutfchlanbs Ehre unb fühlte am 
tiefsten feine Schmach. Schmerzlich beklagte er, baß es 
sich von Frankreich so habe bebrängen lassen, baß selbst 
ber beste Frieben mit biefem hinfort ein stummer Krieg 
fein müsse. Bei erster Gelegenheit werbe Frankreich ben 
Rhein zur Grenze verlangen! Aber Eugens Plan, bas 
geistlose Oestreich zu verjüngen, scheiterte an bem Herr- 
fchenben Schlenbrian unb ber überlieferten Trägheit. Dieser 
Savoyer war ein Deutscher geworben mit Leib unb Seele, 
wertn man „geworben" sagen bars; beim er rühmte sich 
ber Abstammung vom Sachfenherzog Witukinb. 
§ 11. Polen und sein leibesgroßer König. 
Wir haben uns an einem Könige von Polen 
ergötzt; schauen wir einen Augenblick auf biefes kranke 
Laub hin! 
Seitbem mit Sigmunb II. 1572 ber Jagellonifche 
Herrfcherstamm ausgestorben, unb Polen ein Wahlreich 
geworben war (S. 127), gab es naturgemäß unb befon- 
bers bei ber Gemüthsart ber Polen höchst ärgerliche Wahl¬ 
umtriebe, in welche sich zu größerer Verwirrung noch bas 
Auslanb mischte, ja es gab blutige Wahlkämpfe, bie bas 
ganze Lanb burchbebten. Aber auch sonst hatte Polen eine 
erbärmliche Verfassung; alle Gewalt lag in ber Hanb bes 
Abels, ber Bürgerstanb würbe von ben Staatsfachen ganz 
ausgeschlossen unb ein freier Bauernstanb existirte gar¬ 
nicht; bie Bauern, 9/io bes Volks, trugen alle bas Sklaven¬ 
joch. Das Gesetz schätzte im Fall eines Tobschlags ein 
Bauerleben zu 4 Thlr. Der Abel aber war ewig uneinig
	        
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