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7. Auch Spanien und Portugal wurden den alten Dynastien zurück¬
gegeben.
d) Die Neugestaltung Deutschlands.
1. Österreich erhielt seine in den letzten 23 Jahren verlorenen Ge¬
biete außer Belgien und den westlichen Vorlanden zurück. Als Ersatz für
Belgien erhielt es Venetim; für die Besitzungen in Schwaben war es durch
Salzburg entschädigt.
Österreich bildete so eine zusammenhängende Ländermasse, welche sich über Italien,
Deutschland und den slavisch-magyarischen Osten erstreckte. Auf ein Zusammenschmelzen
der verschiedenen Nationalitäten, von denen keine ein entschiedenes Übergewicht besaß,
mußte in diesem Staatswesen von vornherein verzichtet werden.
2. Preußen erhielt die Hälfte Sachsens (mit Wittenberg und Torgau);
von den Erwerbungen aus den Teilungen Polens behielt es Westpreußen mit
Danzig und Thorn, sowie Posen, am Rhein erhielt es Jülich und Berg (mit
Düsseldorf), Westfalen, ferner die früheren geistlichen Herrschaften Köln, Trier
(mit Koblenz); im Norden den Rest von Vorpommern (Stralsund und Rügen);
als auswärtige Besitzungen Neuenburg und Valengin.
Preußen bildete gegenüber der Zeit von 1793—1806 (f. S. 131) nun wieder ein
wesentlich deutsches Land (mit etwa IOV2 Millionen Einwohner), war aber durch
Hannover und Kurhessen in zwei ungleiche Teile getrennt und seine Verteidigungs¬
linie reichte von Memel bis Saarbrücken.
3. Bayern erhielt für Tirol, Salzburg, Jülich und Berg die links¬
rheinischen Gebiete der Pfalz zurück, ferner Würzburg und Asch aff enburg;
auch behielt es die übrigen in Franken und Schwaben gewonnenen Gebiete.
Das Versprechen einer Verbindung Bayerns mit der Pfalz blieb unerfüllt.
4. Von den zwei anderen in der napoleonischen Zeit zu Königreichen
erhobenen deutschen Staaten behielt Württemberg seinen Besitzstand, dagegen
wurde Sachsen aus die Hälfte seines Gebietes beschränkt, behielt aber seine
zwei Großstädte, sowie den gewerblichsten Teil des Landes.
5. Hannover wurde zum Königreich erhoben nnd durch Ostsrieslaud
und Hildesheim vergrößert.
6. Zu dem österreichischen Kais er staate und den süus Königreichen kamen
noch das Kurfürstentum Hessen-Kassel, die Großherzogtümer Baden (mit den
früher kurpfälzischen Städten Heidelberg und Mannheim) und Hessen-Darmstadt; auch
die beiden Mecklenburg, Oldenburg uud Sachsen-Weimar wurden zu Großherzogtümern
erhoben, desgleichen Luxemburg, das unter dem König der Niederlande stand.
7. Außer den sieben Großherzogtümern blieben zehn Herzogtümer
(4 thüringische: Sachsen-Meiningen, Sachsen-Koburg und Gotha, erst später vereinigt,
Sachsen-Altenburg; 3 auhaltische: Dessau, Köthen, Bernburg, sowie Nassau, Braun¬
schweig und das unter dem König von Dänemark stehende Holstein); uud zehn
Fürstentümer (2 Hohenzollern, 2 Schwarzburg, 2 Reuß, 2 Lippe, Waldeck und