Full text: Das Mittelalter, die neuere und die neueste Zeit (Teil 2)

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tretern des römischen Rechtes, welche einen eignen Richter- und Beamten¬ 
stand bildeten und den Gedanken des unumschränkten Königtums kräftig 
förderten, seine tüchtigsten Bundesgenossen fand. Von Philipp IV. wurden 
die Abgeordneten des Bürgerstandes zu den Reichsversammlungen gezogen; 
er erhob Abgaben durch das ganze Reich, unterwarf die Gerichtsbarkeit der 
königlichen Oberhoheit, ordnete das Steuer- und Finanzwesen uud herrschte 
überhaupt schon im wesentlichen wie ein unumschränkter Fürst im Sinne 
der neuen Zeit. 
Freilich kamen unter seinen schwachen Nachfolgern die Feudalherren 
und der Adel wieder empor. Aber auch die Städte erlangten wichtige Rechte, 
besonders das Recht der Bewaffnung zur Verteidigung des Königs oder der 
eigenen Sicherheit. Eine Unterbrechung der inneren Streitigkeiten trat in¬ 
folge der englisch-französischen Kriege ein, welche durch das Aussterben Der 
Kapetinger 1328 hervorgerufen wurden. Es handelte sich um die Frage, ob 
in Frankreich wie in England und in Spanien die weibliche Erbfolge gelten 
solle, oder nur die männliche wie in den deutscheu Fürstentümern, wo der 
Besitzer des Landes auch immer zugleich die Amtsgewalt hatte. Einige 
Jahre nach der Thronbesteigung Philipps VI. von Valois erhob Eduard III. 
von England als Sohn einer Tochter Philipps des Schönen Erbansprüche 
auf Frankreich. Doch roar die Frage, wem die Erbschaft zufallen solle, 
weniger eine rechtliche, als eine nationale, denn die Franzosen wollten nicht 
von einem Engländer beherrscht sein. 
England bis zu den englisch-französischen Kriegen. 
Nach Johann ohne Land regierten: Heinrich III., Eduard I., II., III. 
Kriege gegen Schottland, die Entwickelung der Städte und die Vermehrung 
der Rechte der Volksvertretung (Parlamentarismus) bildeten damals die 
Hauptpunkte, welche die wichtigsten Ereignisse veranlaßten. 
Schon lange bestand ein zweifelhaftes Verhältnis zwischen England 
und Schottland. Im nördlichen Teile des schottischen Reichs herrschte die 
keltische Klanverfassnng. Erbliche Stammeshäupter übten über alle 
Stammesangehörige eine unumschränkte patriarchalische Macht aus. Erst 
in der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts nach der Schlacht bei Eulloden 
ist diese Klanversassung als politische Einrichtung beseitigt. Den schottischen 
Königen leisteten die Klans nur freiwillig den Waffendienst. Da die Könige 
von Schottland englische Kronlehen inne hatten, so waren sie Lehnsträger 
von England. Dieses Lehnsverhältnis versuchten die englischen Könige 
schon frühe auf ganz Schottland auszudehnen. Dagegen wehrten sich die
	        
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