— 118 —
tretern des römischen Rechtes, welche einen eignen Richter- und Beamten¬
stand bildeten und den Gedanken des unumschränkten Königtums kräftig
förderten, seine tüchtigsten Bundesgenossen fand. Von Philipp IV. wurden
die Abgeordneten des Bürgerstandes zu den Reichsversammlungen gezogen;
er erhob Abgaben durch das ganze Reich, unterwarf die Gerichtsbarkeit der
königlichen Oberhoheit, ordnete das Steuer- und Finanzwesen uud herrschte
überhaupt schon im wesentlichen wie ein unumschränkter Fürst im Sinne
der neuen Zeit.
Freilich kamen unter seinen schwachen Nachfolgern die Feudalherren
und der Adel wieder empor. Aber auch die Städte erlangten wichtige Rechte,
besonders das Recht der Bewaffnung zur Verteidigung des Königs oder der
eigenen Sicherheit. Eine Unterbrechung der inneren Streitigkeiten trat in¬
folge der englisch-französischen Kriege ein, welche durch das Aussterben Der
Kapetinger 1328 hervorgerufen wurden. Es handelte sich um die Frage, ob
in Frankreich wie in England und in Spanien die weibliche Erbfolge gelten
solle, oder nur die männliche wie in den deutscheu Fürstentümern, wo der
Besitzer des Landes auch immer zugleich die Amtsgewalt hatte. Einige
Jahre nach der Thronbesteigung Philipps VI. von Valois erhob Eduard III.
von England als Sohn einer Tochter Philipps des Schönen Erbansprüche
auf Frankreich. Doch roar die Frage, wem die Erbschaft zufallen solle,
weniger eine rechtliche, als eine nationale, denn die Franzosen wollten nicht
von einem Engländer beherrscht sein.
England bis zu den englisch-französischen Kriegen.
Nach Johann ohne Land regierten: Heinrich III., Eduard I., II., III.
Kriege gegen Schottland, die Entwickelung der Städte und die Vermehrung
der Rechte der Volksvertretung (Parlamentarismus) bildeten damals die
Hauptpunkte, welche die wichtigsten Ereignisse veranlaßten.
Schon lange bestand ein zweifelhaftes Verhältnis zwischen England
und Schottland. Im nördlichen Teile des schottischen Reichs herrschte die
keltische Klanverfassnng. Erbliche Stammeshäupter übten über alle
Stammesangehörige eine unumschränkte patriarchalische Macht aus. Erst
in der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts nach der Schlacht bei Eulloden
ist diese Klanversassung als politische Einrichtung beseitigt. Den schottischen
Königen leisteten die Klans nur freiwillig den Waffendienst. Da die Könige
von Schottland englische Kronlehen inne hatten, so waren sie Lehnsträger
von England. Dieses Lehnsverhältnis versuchten die englischen Könige
schon frühe auf ganz Schottland auszudehnen. Dagegen wehrten sich die