samt dem Crz-Truchsessen-Ampt und Chur, auch anderer seiner Fürften-
thumb und herrsch afften, Regalien, Lehen, würden, iimligf eiten und
Gerechtigkeiten, so er von uns und dem heil. Reich inngehabt, wie fick)
distfalls von Rechtswegen gebühret, privirt, entsetzt und erequiert.
5o haben wir demnach dem Durchlauchtig - L^ochgebornen ßei’feog
Alarimilian in Bayern k. dessen Lieb de sich umb uns und das HL Reich
zum allerhöchsten verdient gemacht, indem 5. Liebd. ihre schuldige Treu
und beständigen Gehorsamb die gantze Zeit der obangeregten Rebellion
über gegen uns als dein hochangesochtenen und beleidigtein Oberhaupt,
Kayfer und ßerrn mit willigster Darsetzung Leib, Gut und Bluts, auch
eigner Land und Leute tapsfer und glücklich erzeigt und also uns neben
anderer getreu-gehorsamben Churfürsten und Ständen Aßistentz und Zu-
thuung wiederum zu unsern: Crbkönigreich und Lamiden geholffen und
obbesagten erklärt- und verkündigten Aechter und dessen rebellirenden
Anhang auss unsern empfangenen Kaiserlichen Befelch unaussetzlich ver¬
folgen und derselben versamblete Kriegs Heer an unterschiedlichen Orten
und (Enden, an der Moldau, am Rheinstromb, Neckar und am lUctyn,
durch Verleihung Göttlicher Gnaden und Beystandt obgesiegt, auch noch-
mahls kein Fleiß, Mühe, Arbeit, Sorg und Unkosten gesparet, unsere
gebührende Kaiserliche ßochbeit zu erhalten, mehrgenreldete Aechter und
Rebelleun zu dämpften, auch uns und viel besagten gehorsamen Chur¬
fürsten und Ständen in ihren Nöthen und Trangsalen beyzusprmgen und
zu helfen, auf) obangedeuteten und sonsten andern mehr trefflich beweg¬
lichen Ursachen und zumal obernenntes ßertzogen in Bayern Liebd. aus;
dem Churfürst!. firniß pfaltz Crbornen die durch obbenannten proskri-
birten pfaltzgraffen Friedrich verwirckte Chur der pfaltz Crztrnchsässen-
Ampt, wie auch das Vikariat, Session, Stimme und IDahl gnädigist
gegeben und zugestellt, S. Liebd. auch damit würcklich belehnnt, doch also
und dergestalt, daß erst gerührte Belehnung uns und dem heil. Reich,
wie auch des offt benanten proscribirten pfaltzgraff Friedrichen Kindern,
dessen Brudern, pfalzgraff Ludwig philipsen, wie auch unsern Vettern
und Schwagern, pfalzgraff IVolffgang Wilhelmen und andern Agnaten
und sonsten männiglich an ihren respektive Begnadigung und praeten-
dirten Rechten, so viel einem und dem andern gebühren mag, unprä-
judizirlich, sondern vorbehalten seyn, auch solche praetendirte Recht und
Gerechtigkeiten mit aller chister Amgligkeit in Güte oder vor uns mit
Zuziehung daß Churfürst!. Collegii vermittelst eines schleunigen proceß