Full text: Quellenlesebuch für den Unterricht in der bayerischen Geschichte

samt dem Crz-Truchsessen-Ampt und Chur, auch anderer seiner Fürften- 
thumb und herrsch afften, Regalien, Lehen, würden, iimligf eiten und 
Gerechtigkeiten, so er von uns und dem heil. Reich inngehabt, wie fick) 
distfalls von Rechtswegen gebühret, privirt, entsetzt und erequiert. 
5o haben wir demnach dem Durchlauchtig - L^ochgebornen ßei’feog 
Alarimilian in Bayern k. dessen Lieb de sich umb uns und das HL Reich 
zum allerhöchsten verdient gemacht, indem 5. Liebd. ihre schuldige Treu 
und beständigen Gehorsamb die gantze Zeit der obangeregten Rebellion 
über gegen uns als dein hochangesochtenen und beleidigtein Oberhaupt, 
Kayfer und ßerrn mit willigster Darsetzung Leib, Gut und Bluts, auch 
eigner Land und Leute tapsfer und glücklich erzeigt und also uns neben 
anderer getreu-gehorsamben Churfürsten und Ständen Aßistentz und Zu- 
thuung wiederum zu unsern: Crbkönigreich und Lamiden geholffen und 
obbesagten erklärt- und verkündigten Aechter und dessen rebellirenden 
Anhang auss unsern empfangenen Kaiserlichen Befelch unaussetzlich ver¬ 
folgen und derselben versamblete Kriegs Heer an unterschiedlichen Orten 
und (Enden, an der Moldau, am Rheinstromb, Neckar und am lUctyn, 
durch Verleihung Göttlicher Gnaden und Beystandt obgesiegt, auch noch- 
mahls kein Fleiß, Mühe, Arbeit, Sorg und Unkosten gesparet, unsere 
gebührende Kaiserliche ßochbeit zu erhalten, mehrgenreldete Aechter und 
Rebelleun zu dämpften, auch uns und viel besagten gehorsamen Chur¬ 
fürsten und Ständen in ihren Nöthen und Trangsalen beyzusprmgen und 
zu helfen, auf) obangedeuteten und sonsten andern mehr trefflich beweg¬ 
lichen Ursachen und zumal obernenntes ßertzogen in Bayern Liebd. aus; 
dem Churfürst!. firniß pfaltz Crbornen die durch obbenannten proskri- 
birten pfaltzgraffen Friedrich verwirckte Chur der pfaltz Crztrnchsässen- 
Ampt, wie auch das Vikariat, Session, Stimme und IDahl gnädigist 
gegeben und zugestellt, S. Liebd. auch damit würcklich belehnnt, doch also 
und dergestalt, daß erst gerührte Belehnung uns und dem heil. Reich, 
wie auch des offt benanten proscribirten pfaltzgraff Friedrichen Kindern, 
dessen Brudern, pfalzgraff Ludwig philipsen, wie auch unsern Vettern 
und Schwagern, pfalzgraff IVolffgang Wilhelmen und andern Agnaten 
und sonsten männiglich an ihren respektive Begnadigung und praeten- 
dirten Rechten, so viel einem und dem andern gebühren mag, unprä- 
judizirlich, sondern vorbehalten seyn, auch solche praetendirte Recht und 
Gerechtigkeiten mit aller chister Amgligkeit in Güte oder vor uns mit 
Zuziehung daß Churfürst!. Collegii vermittelst eines schleunigen proceß
	        
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