Reformierte — Reich. 15f>
Preußen seit 1817 mit den Luthe¬
ranern zur preußischen evangelischen
Landeskirche vereinigt. Vgl. Union,
Presbyterianer und Puritaner.
Regalien, lat. regalia erg. iura
= königliche Rechte, im weiteren
Sinne auch die staatlichen Hoheits¬
rechte (s. d.) umfassend, im engeren
Sinne die nutzbaren oder Finanz¬
regalien, wie das Berg-, Münz-
und Postregal; vgl. Monopol.
Regent, lat., 1. im weiteren
Sinne Herrscher, Monarch, 2. im
engeren Sinne Inhaber der Re¬
gentschaft (s. d.).
Regentschaft, Reichsverwesung,
Regierungsstellvertretung, die selb¬
ständige Ausübung der Staatsge¬
walt für den regierungsunsähigen
Herrscher. Beispiel: Prinz Wilhelm
Regent für seinen von unheilbarer
Krankheit heimgesuchten Bruder
Friedrich Wilhelm IV. (1858 bis
1861), Prinz Luitpold von Bayern
seit 1886 Regent für feinen schwach¬
sinnigen Neffen König Otto.
Regesten (lat. regerere — ab¬
schreiben, eintragen), geordnete Ein¬
tragungen geschichtlicher Materialien
l Urkunden, Akten, Nachrichten von
Schriftstellern). Vorarbeiten bieten
dem Forscher die großen Regesten-
werke mit den mittelalterlichen Ur¬
kunden der Kaiser und Päpste (In¬
haltsangabe, Datierung usw).
Regie, franz., Selbstunterneh¬
mung, Selbstverwaltung eines Be¬
triebes, bes. der indirekten Steuern,
durch den Staat, z. B. die Tabak¬
regie zur Zeit Friedrichs des Gr.,
weiterhin die Leitung bei Einübung
eines Theaterstücks durch den Re¬
gisseur. Vgl. Monopol.
Regierung, die Träger der Staats¬
gewalt im Gegensatz zum Volk,
bes. die mit der Staatsverwaltung
betrauten obersten Beamten (Staats¬
minister), auch Bezeichnung höherer
Verwaltungsbehörden, wie der „Kö¬
niglichen Regierungen" in den preu¬
ßischen Regierungsbezirken.
Regiment, lat., Regierung. Nach
der „Regimentsordnung" von 1500
wurde das Deutsche Reich in 6,
später in 10 Kreise eingeteilt, welche
zunächst als Wahlbezirke für die
Besetzung des Reichsregiments
dienen sollten. Dieses war ein
ständischer Reichsrat zur obersten
Leitung des Reiches unter dem
Vorsitz des Kaisers oder seines
Stellvertreters und bedeutete eine
empfindliche Einschränkung der kai¬
serlichen Macht, bestand aber nur
von 1500—1502 und von 1521
bis 1530. Über Regiment als
Truppenkörper s. Armee.
Register, Verzeichnis, Übersicht.
Vgl. Regesten.
Registcrbücher, anfangs nur in
der päpstlichen, später auch in der
Reichskanzlei und an den größeren
Fürstenhosen geführt, find Bücher,
in welchen die Aussteller die von
ihnen ausgegangenen Urkunden ver¬
zeichnen ließen. Vgl. Chartular
und Kopialbücher.
Registratur, Aufbewahrungsort
der bei einer Behörde geführten
Akten.
Reguläre Truppen, Regelrechte,
ordnungsmäßig ausgebildete Trup¬
pen. Gegensatz: Miliz (s. d.).
Regutarklrru? s. Klerus.
Reich, aus dem Keltischen stam¬
mendes Lehnwort (fett, rig =
König, vgl. lat. re.r), bald soviel