Full text: Historisch-politisches ABC-Buch

Reformierte — Reich. 15f> 
Preußen seit 1817 mit den Luthe¬ 
ranern zur preußischen evangelischen 
Landeskirche vereinigt. Vgl. Union, 
Presbyterianer und Puritaner. 
Regalien, lat. regalia erg. iura 
= königliche Rechte, im weiteren 
Sinne auch die staatlichen Hoheits¬ 
rechte (s. d.) umfassend, im engeren 
Sinne die nutzbaren oder Finanz¬ 
regalien, wie das Berg-, Münz- 
und Postregal; vgl. Monopol. 
Regent, lat., 1. im weiteren 
Sinne Herrscher, Monarch, 2. im 
engeren Sinne Inhaber der Re¬ 
gentschaft (s. d.). 
Regentschaft, Reichsverwesung, 
Regierungsstellvertretung, die selb¬ 
ständige Ausübung der Staatsge¬ 
walt für den regierungsunsähigen 
Herrscher. Beispiel: Prinz Wilhelm 
Regent für seinen von unheilbarer 
Krankheit heimgesuchten Bruder 
Friedrich Wilhelm IV. (1858 bis 
1861), Prinz Luitpold von Bayern 
seit 1886 Regent für feinen schwach¬ 
sinnigen Neffen König Otto. 
Regesten (lat. regerere — ab¬ 
schreiben, eintragen), geordnete Ein¬ 
tragungen geschichtlicher Materialien 
l Urkunden, Akten, Nachrichten von 
Schriftstellern). Vorarbeiten bieten 
dem Forscher die großen Regesten- 
werke mit den mittelalterlichen Ur¬ 
kunden der Kaiser und Päpste (In¬ 
haltsangabe, Datierung usw). 
Regie, franz., Selbstunterneh¬ 
mung, Selbstverwaltung eines Be¬ 
triebes, bes. der indirekten Steuern, 
durch den Staat, z. B. die Tabak¬ 
regie zur Zeit Friedrichs des Gr., 
weiterhin die Leitung bei Einübung 
eines Theaterstücks durch den Re¬ 
gisseur. Vgl. Monopol. 
Regierung, die Träger der Staats¬ 
gewalt im Gegensatz zum Volk, 
bes. die mit der Staatsverwaltung 
betrauten obersten Beamten (Staats¬ 
minister), auch Bezeichnung höherer 
Verwaltungsbehörden, wie der „Kö¬ 
niglichen Regierungen" in den preu¬ 
ßischen Regierungsbezirken. 
Regiment, lat., Regierung. Nach 
der „Regimentsordnung" von 1500 
wurde das Deutsche Reich in 6, 
später in 10 Kreise eingeteilt, welche 
zunächst als Wahlbezirke für die 
Besetzung des Reichsregiments 
dienen sollten. Dieses war ein 
ständischer Reichsrat zur obersten 
Leitung des Reiches unter dem 
Vorsitz des Kaisers oder seines 
Stellvertreters und bedeutete eine 
empfindliche Einschränkung der kai¬ 
serlichen Macht, bestand aber nur 
von 1500—1502 und von 1521 
bis 1530. Über Regiment als 
Truppenkörper s. Armee. 
Register, Verzeichnis, Übersicht. 
Vgl. Regesten. 
Registcrbücher, anfangs nur in 
der päpstlichen, später auch in der 
Reichskanzlei und an den größeren 
Fürstenhosen geführt, find Bücher, 
in welchen die Aussteller die von 
ihnen ausgegangenen Urkunden ver¬ 
zeichnen ließen. Vgl. Chartular 
und Kopialbücher. 
Registratur, Aufbewahrungsort 
der bei einer Behörde geführten 
Akten. 
Reguläre Truppen, Regelrechte, 
ordnungsmäßig ausgebildete Trup¬ 
pen. Gegensatz: Miliz (s. d.). 
Regutarklrru? s. Klerus. 
Reich, aus dem Keltischen stam¬ 
mendes Lehnwort (fett, rig = 
König, vgl. lat. re.r), bald soviel
	        
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