Full text: Historisch-politisches ABC-Buch

216 Zweikampf — 
Unterhaltung einer schaulustigen 
Menge, 3. die ritterlichen Zwei¬ 
kämpfe in den Turnieren des Mit¬ 
telalters, nach der tödlichen Ver¬ 
wundung König Heinrichs II. von 
Frankreich (1559) durch die Kirche 
verboten, 4. der Zweikampf als 
Losorakel vor Beginn einer 
Schlacht (s. Orakel), 5. der Zwei¬ 
kampf als gerichtliches Beweis¬ 
mittel, 1215 vom Lateranischen 
Konzil verboten (f. Gottesurteile), 
6. das Duell oder der private 
Zweikampf im Falle von Beleidi¬ 
gungen und Ehrenkränkungen, eine 
Zwölftafelgesetz. 
Sitte, die dem deutschen M.A. 
fremd, ihren Ursprung in Spanien 
hat, zu Ansang des 16. Jahrhs. in 
Frankreich und Italien, seit dem 
30 jährigen Kriege auch in Deutsch¬ 
land sich einbürgerte. Zu ihrer Be¬ 
kämpfung hat sich inmehrerenLändern 
eine Antiduellliga gebildet, in 
Deutschland 1901. Die kath. Kirche 
belegt alle Teilnehmer an einem 
Duell mit der Exkommunikation 
(s. d.) und verweigert den Duellanten 
das kirchliche Begräbnis. 
Iwischenreich s. Interregnum. 
Iwölftafelgesrtz s. Decemviri. 
Druck von Gebhardt, Zahn & Landt ©. nt. b. H., Schöneberg-Berlin.
	        
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