216 Zweikampf —
Unterhaltung einer schaulustigen
Menge, 3. die ritterlichen Zwei¬
kämpfe in den Turnieren des Mit¬
telalters, nach der tödlichen Ver¬
wundung König Heinrichs II. von
Frankreich (1559) durch die Kirche
verboten, 4. der Zweikampf als
Losorakel vor Beginn einer
Schlacht (s. Orakel), 5. der Zwei¬
kampf als gerichtliches Beweis¬
mittel, 1215 vom Lateranischen
Konzil verboten (f. Gottesurteile),
6. das Duell oder der private
Zweikampf im Falle von Beleidi¬
gungen und Ehrenkränkungen, eine
Zwölftafelgesetz.
Sitte, die dem deutschen M.A.
fremd, ihren Ursprung in Spanien
hat, zu Ansang des 16. Jahrhs. in
Frankreich und Italien, seit dem
30 jährigen Kriege auch in Deutsch¬
land sich einbürgerte. Zu ihrer Be¬
kämpfung hat sich inmehrerenLändern
eine Antiduellliga gebildet, in
Deutschland 1901. Die kath. Kirche
belegt alle Teilnehmer an einem
Duell mit der Exkommunikation
(s. d.) und verweigert den Duellanten
das kirchliche Begräbnis.
Iwischenreich s. Interregnum.
Iwölftafelgesrtz s. Decemviri.
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