Full text: Historisch-politisches ABC-Buch

Fürst-Primas — Gefolge. o3 
Fürst-Primas, Titel des Erz¬ 
bischofs von Mainz als Vorsitzenden 
der (niemals ins Leben getretenen) 
Bundesversammlung des von Na¬ 
poleon I. gestifteten Rheinbundes. 
Vgl. Primas. 
Fusion, lat, Verschmelzung po¬ 
litischer Parteien oder wirtschaft¬ 
licher Unternehmungen; vgl. Trust 
unter dem Worte Kartell. 
G. 
Galeeren, etwa 40 m lange, 6 m 
breite, seit dem 14. Jahrh, mit 
Kanonen bewehrte Kriegsschiffe, 
welche von der Zeit der Kreuzzüge 
bis in den Anfang des 19. Zahrhs. 
bes. im Mittelmeere in Gebrauch 
waren; sie hatten 2—5 Masten 
mit je einem großen, dreieckigen 
Segel und (wegen der Ruder) 
niedrige Borde. Die Ruderknechte 
waren entweder Sklaven oder 
Sträflinge, die mit Ketten an die 
Ruderbänke oder an das Deck ge¬ 
schmiedet wurden. 
(ßnUikanismms, die Lehre von 
den sog. gallikanischen Freiheiten 
und ihre Handhabung durch die 
französische Regierung. Er geht 
zurück auf die bes. seit König 
Philipp dem Schönen (+ 1314) 
und dem Konstanzer Konzil (1414 
bis 18) verfolgten Selbständigkeits¬ 
bestrebungen der französischen Könige 
und des französischen Klerus gegen¬ 
über dem Papsttum und hat seinen 
schärfsten Ausdruck in den 4 galli¬ 
kanischen Artikeln gefunden, die 
im Z. 1682 in einer von Lud¬ 
wig XIV. berufenen Versammlung 
des französischen Klerus (darunter 
34 Bischöfe) aufgestellt wurden. 
Sie erklären, daß über dem Papste 
das allgemeine Konzil stehe, er¬ 
kennen dem Papste und der Kirche 
nur eine Gewalt über die geist¬ 
lichen, nicht über die weltlichen 
(bürgerlichen) Dinge ßu, bean¬ 
spruchen für die französische Kirche 
besondere Rechte — sie soll eine 
Art Nationalkirche sein — und 
richten sich gegen die Unfehlbarkeit 
des Papstes in Glaubenssachen. 
Seit dem Vatikanischen Konzil 
(1870) ist der Gallikanismus, der 
dem Febronianismus (s. d.) vor¬ 
arbeitete, erloschen. 
Garnison, franz., die stehende 
Besatzung eines Ortes, dann dieser 
Ort selbst, Standort von Truppen. 
Gau, eine uralte Bezeichnung für 
die verschiedenartigsten Bezirke (Pro¬ 
vinzen, kleine Landstriche, selbst 
Dorfgemarkungen), seit der frän¬ 
kischen Zeit als staatsrechtlicher Be¬ 
griff — Grafschaft. 
Grbäudesteuer, gew. als Ertrags¬ 
steuer angesehen, wobei der Ertrag 
zugrunde gelegt wird, den das Ge¬ 
bäude abwirft oder abwerfen kann, 
in Preußen seit 1893 wie die 
Grund- und Gewerbesteuer (s. d.) 
den Gemeinden überlassen. 
Gebühren, Abgabe für die Be¬ 
nutzung staatlicher oder kommunaler 
Veranstaltungen, Einrichtungen, Tä¬ 
tigkeiten der Staats- oder Ge¬ 
meindeorgane, z. B. Schreibgebüh¬ 
ren, Brückenzölle, Gebühren für die 
Erteilung besonderer Rechte, z. B. 
Patente. 
Gefolge oder Gefolgschaft, im 
fränkischen Reiche eine Staats¬ 
einrichtung für Krieg und Frie¬ 
den, die auf altgerm. Brauche be¬ 
ruhte. Könige, Herzoge und Fürsten 
(in späterer Zeit nur der König)
	        
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