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§ 51. Patricier und Plebejer.
Ordnung.
Centu¬
rien.
Vermögen.
Waffen.
A. Equites.
B. Pedites.
—
18
170
I. Klasse
80
100 000 asses
= 8700 M.
gladius u. hasta, galea,
lorica, ocreae, cli-
*
II. „
m. „
iv. „
20
20
20
75 000 asses
= 6525 M.
50 000 asses
= 4350 M.
25 000 asses
= 2165 M.
peus.
wie I, aber scutum u.
keine lorica.
wie II, aber keine
ocreae.
nur gladius u. hasta.
| ”
C. Extra classes
30
5
1
1100 asses =
900 M.
nur sagitta oderfunda.
fabri, cornicines u,
I
1
capite censi.
PopulüS Romanus = 193 centuriae.
a) Klassen. Der Name classis (x'/'rpn, dor. xXäat;) bedeutet Aufrufung
zum Kriegsdienste und classis procincta — acies instructa oder die Bürger¬
schaft in kampfbereiter Rüstung. Die fünf Klassen , wovon die erste die
classis in ausnehmendem Sinne und ihre Mitglieder die classici hiefsen, wäh¬
rend die übrigen vier als infra classem galten, umfafste die Grundbesitzer, daher
assidui (locupletes, Ansässige) genannt. Denn nur solche wurden in die
Klassen gezählt. Die fünf Centurien extra classes verteilten sich auf die Pro¬
letarier und capite censi, arme Nichtansässige, die nicht mit einem Vermögen,
sondern nur als bürgerrechtliche Persönlichkeiten (capita) in Zählung kamen.
b) Centurien. Centuria, Hundertschaft, bedeutet eine Abteilung von
100 Soldaten, bei der Abstimmung die Vereinigung (Einheit) von 100 Einzel¬
stimmen zu einem suffragium. Die Ritter, welche besonders ausgehoben wur¬
den, hatten für sich 18 centuriae (Stimmen) und stimmten vor den Klassen
(centuriae praerogativae) : 6 Centurien fielen auf die patricischen, 12 auf die
plebejischen Ritter. Die Centurien der fünf Klassen waren nach dem Alter
der Stimmenden in seniores (45.—60. Lebensjahr) und iuniores (17.—45. Jahr)
verteilt, so dafs die erste Klasse 40 centuriae seniorum und 4 centuriae iunio-
rum, die drei folgenden je 10, die fünfte 15 centuriae seniorum und 15 iunio-
rum zählte.
c) Census und tributum. Die angegebenen Vermögenssätze sind die
Minimalsätze. Die Schätzung (censio) geschah in älterer Zeit nach dem Feld-
mafs (iugerum), 1 iugerurn zu 28,800 Quadratfufs = 0,252 Hektaren. Nach
dem Vermögensstande richtete sich die Zahlung der Grundsteuer (tributum)
oder Umlage; vom iugerum zahlte man 1 Libralas (= 0,47 Mark) Steuer.
Anmerkung. Die nach Polybius gegebene Aufstellung der Klassen und