Full text: Das Mittelalter (Teil 2)

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A. Die Germanen; das Frankenreich. 
lischen Römertum in Gallien macht rasche Fortschritte, und die Geistlich¬ 
keit stärkt durch ihren Eiusluß das vielgliedrige Frankenreich, während 
durch die Verbindung mit den fränkischen Königen der Einfluß des Papstes 
sich festigte und erweiterte. 
27. Die hervorragendsten Glaubensboten des M.-A. 
Patrik in Irland (5. Jahrh.), Augustinus in England (um 600), 
Bonisatius (+ 754), Kolumban, Gallus u. a. in Deutschland (8. Jahrh.), 
(5yrill und Methud bei den Slaven, Ansgar im Norden (9. Jahrh.), 
Adalbert von Prag bei den Ungarn und Preußen (10. Jahrh.). 
28. Was bezeichnet die Bedeutung des Frankenreiches? 
Die ^ Verbindung verschiedenartiger Stamme zu einer Staatsform, 
Bund mit Kirche und Mission und Schutz des christlichen Abendlandes 
gegen den Islam. 
29. Die Verfassung des Frankenreiches unter den Merowingern. 
Einteilung des Reiches in Grafschaften, deren Vorsteher an Königs¬ 
statt Rechtspflege, Verwaltung der Einkünfte und Anführung der Auf¬ 
gebote üben, und Hundertschaften; das Märzfeld, zugleich Heerschan, 
beschließt über Krieg und berät über Gesetze. Mittelpunkt des Staates 
>jt der König, der Grundbesitz als Allod (Eigentum) oder Benesteium 
(zum Nießbrauch) vergiebt. In des Königs Schutz stehen die Vasallen, um 
ihn Pfalzgraf, Kanzler, Hofbeamte (Hausmeier). 
30. Welche Teile bildeten sich im Merowingerreiche heraus? 
Austrasien: das rechtsrheinische Land nebst Lothringen, 
Neustrien: von den Pyrenäen bis zum frauzös. Mittelgebirge, 
Burgund: das Gebiet an Rhone und Saoue. 
31. Welche Ursachen bewirkten den Versall des Merowinger¬ 
reiches ? 
Zerrüttungen im Königsgeschlechte (Brunhilde, Fredegunde); schwan¬ 
kende Thronsolge und Reichsteilungen; Übergriffe der Großen; Wieder¬ 
aufleben der unterdrückten Stammesunterschiede. 
32. Welche Bewandtnis hat es mit den sränkischen Hans- 
meiern ? 
Die Hausmeier (vgl. die Emire bei den Chalifen) waren ursprünglich 
Vorsteher des königlichen Hauses und Gutes, sodann Vertreter des Kö¬ 
nigs gegenüber den Gesolgsmanneu desselben, später, in dem Kampfe 
der Großen gegen die königliche Gewalt, die Häupter der ersteren, zuletzt 
von diesen gewählt und eigentliche Herrscher des Landes.
	        
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