Verfassung, Recht und Volkswirtschaft im Deutschen Reiche, 133
hatten außer den geistlichen Fürsten nur die Ritter volle Lehens-
fähigkeit.oder den „Heerschild“, der selbst wieder in sechs einzelne
Heerschilde oder Rangstufen zerfiel. Es waren dies: a) der König,
b) die geistlichen, c) die weltlichen Fürsten, d) die Grafen und
freien Herren, e) die Ministerialen, f) die unfreien Ritter, die nicht
mehr Lehensherren sein konnten. Diese Ordnung geriet im 14, Jahr-
hundert in Verfall. Die Erblichkeit der Lehen galt nur im unmittel-
baren Mannsstamme, schloß also die Brüder aus. Falls die Person
des Herrn oder des Vasallen wechselte, mußte binnen Jahr und Tag
lie Lehenserneuerung (Mutung) nachgesucht werden; wurden
mehrere Personen gemeinsam belehnt, so hieß dies eine Gesamt-
belehnung; war kein Erbe vorhanden, so trat der Heimfall des
Lehens ein. a
3. Die Siände. Die weitere Ausgestaltung der fränkischen Ver-
hältnisse (3; 37) wurde besonders durch den Einfluß des Lehens-
wesens bestimmt.
a) Der Adel. Zu ihm gehörten die Fürsten, die edlen oder
freien Herren und die weltlichen Immunitätsherren; ihnen ent-
stammte der hohe Adel. b) Die Ministerialen ; sie bildeten seit dem
11. Jahrhundert einen eigenen Geburtsstand, der infolge des Lehens-
wesens (denn sie erhielten für ihre Dienste Benefizien) im Range
ınmittelbar hinter den freien Herren kam und die Quelle des
nicderen Adels wurde. c) Die freien Bauern, die teilweise ihren
Besitz verloren hatten. d ) Die Hörigen, die ihrem Herrn einen Zins
zahlten. e) Die Leibeigenen.. Sie waren die Hausdiener und galten
als Sache ihres Herrn; ihre Zahl nahm stetig ab.
Das 13. Jahrhundert ist die Blütezeit des deutschen Bauern-
standes ; vielfach gab es damals nur mehr freie Bauern. Das änderte
sich im 15. Jahrhunderte völlig. Das Aufhören der Rodungen, der
Kolonisation und der Städtegründungen („Stadtluft macht frei“)
drückte den Wert des Bauern herab und Teilungen des Ackerlandes
sowie der Druck der öffentlichen Abgaben führten seine Verarmung
herbei, so daß er mit Ausnahme der tapferen Dithmarschen, der
Schweizer und eines Teiles der Tiroler Bauern zum weitaus größten
Teile leibeigen wurde.
Hl. Die Verfassung.
1. Der König. Seit Otto I. empfingen alle Könige außer
Konrad ITI., Philipp und Konrad IV. vom Papste die Kaiserkrone.
Die Nachfolge beruhte auf einer Mischung von Erblichkeit und