Full text: Geschichtsbilder für katholische Elementarschulen

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nicht erwartet. Wer nicht im Kampfe fiel oder flüchtete, wurde 
gefangen nnd streng bestraft. Die andern Ritter unterwarfen 
sich freiwillig. — Durch diese Bestrafung der Raubritter erwarb 
sich Friedrich die Liebe der Brandenburger, welche seine Er¬ 
nennung zum Kurfürsten freudig begrüßten. Im Jahre 1415 
stellte Sigismund dem Burggrafen die Belehnungsurkunde ans, 
in welcher er sich aber das Recht vorbehielt, das Kurfürstentum 
gegen eine Entschädigung von 400000 Gulden zurückzukaufen. 
Die feierliche Belehnung fand erst 1417 zu Konstanz statt. 
—- c. Friedrich I. als Kurfürst. Friedrich sorgte auch als 
Kurfürst für Ruhe und Ordnung im Lande. Zweimal führte 
er im Aufträge des Kaisers ein Reichsheer gegen die Husiten. 
Diese fielen nun aus Rache in Brandenburg ein, wurden aber 
bei Bernau besiegt und aus dem Lande getrieben. Nach 
Sigismunds Tode wollten die Fürsten Friedrich I. zum Kaiser 
wählen, aber er lehnte ab. 
5. Die hohenMerschen Kurfürsten nach Friedrich I. 
1440-1640. 
Friedrich II., der Eisenzahn (1440—1470). Er suchte den Ritter- 
stand zu heben dadurch, daß er die bestgesinnten Edelleute durch den von 
ihm gestifteten Schwanenorden auszeichnete. Vom deutschen Orden 
kaufte er die Nenmark zurück, die Sigismund während seiner Regierung 
verkauft hatte. Seine Residenz verlegte er nach Berlin, wo er ein be¬ 
festigtes Schloß hatte bauen lassen. — Albrecht Achilles (1470—1486) 
war ein kluger und ritterlicher Fürst; in 17 Turnieren war er Sieger 
und in der Schlacht gab er oft genug durch seine Tapferkeit den Ausschlag. 
Er erwarb einen Teil des Herzogtums Glogau (Krossen, Züllichau und 
Sommerfeld) und besaß auch die Fürstentümer Ansbach und Baireuth. 
Um einer Zersplitterung des hohenzollerschen Hausbesitzes vorzubeugen, 
gab er 1473 eine Erbordnuug, das Hohenzollersche Hausgesetz. 
Nach dieser sollte das Kurfürstentum stets ungeteilt bleiben. Jüngere 
Söhne sollten die fränkischen Besitzungen oder ein Jahrgeld erhalten. — 
Johann Cicero (I486—1499) war ein sehr gelehrter Herr. Er gründete 
die Universität zu Frankfurt a. d. £>., die aber erst unter seinem 
Sohne eröffnet wurde. — Joachim I. (1499—1535) war zwar erst 15 
Jahre alt, als er die Regierung antrat, aber er führte sie mit nicht geringer 
Kraft. Die Eigenmächtigkeiten der Ritter und der Städte bestrafte er streng. 
Als der raubsüchtige Adel ihm selbst nach dem Leben strebte, nahm er ihm 
das Vorrecht der eigenen Gerichtsbarkeit und gründete in Berlin das 
Kammergericht. Zwar mußte er neue Steuern auslegen, aber er 
mühte sich ernstlich, den Wohlstand des Landes und namentlich der Städte
	        
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