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seinen Dienstmannen im Kriegsfälle zu Hilfe ziehen. Dafür
schützte auch der Lehnsherr seinen Vasallen gegen feindliche An¬
griffe. Ein Bruch des Lehnseides (Felonie) galt als sehr schweres
Verbrechen. In unruhigen Zeiten begab sich manch freier Mann
mit geringem Besitz unter beu Schutz eines Mächtigern, indem
er sein Allodinm als ein Lehen desselben erklärte. In späterer
Zeit wurden bte Lehen in ber Familie bes Lehnsträgers erblich.
4. Llodwig, König der Franken (um 500).
it. Gründung des Fraukeurerches. Die Franken hatten
allmählig das ganze nördliche Frankreich, bei ben Römern Gallien
genannt, erobert. Sie waren gefürchtete Krieger uub galten als
treulos unb grausam. Jeder Stamm hatte einen König. Der
erste König, der alle Frankenstämme unter seiner Herrschaft ver¬
einigte, war Klodwig. Er war ein gewalttätiger und herrsch¬
süchtiger Mann. Seine Gemahlin Klotilde, eine bnrgnndische
Königstochter, war Christin. Sie suchte vergeblich ihren Gemahl
für das Christentum zu gewinnen; er hatte dafür keinen Sinn,
sondern war nur aus Vergrößerung seines Reiches bedacht. Zuerst
griff er den römischen Statthalter Syagrins an, besiegte ihn
bei Soissons und nahm den letzten Rest des römischen Reiches
in Besitz (486). Dann zog er gegen bie am obern Rhein wohnenben
Alemannen. Bei Zülpich kam es (496) zur Entscheibungsschlacht.
Der Sieg neigte sich auf Seite der Alemannen. In dieser Not
wandte sich Klodwig an den Gott der Christen unb gelobte, sich
taufen zu lassen, wenn er siege. Balb baranf wanbten sich die
Alemannen zur Flucht. Klodwig hielt Wort und ließ sich zu
Rheims vom heil. Remigius taufen; mit ihm nahmen bie Franken
bas Christentum an. Klobwigs wilber Sinn war aber bnrch
Annahme bes Christentums nicht gebessert worben. Er befleckte
sein Leben noch nachher bnrch grausame Ermorbuug der übrigen
Frankenfürsten, um sich uub seinen Nachkommen babnrch bie
Herrschaft zu sichern.
b. Die Hausmeier. Klodwigs Söhne erweiterten ihr Reich durch
Unterwerfung der Thüringer nnd Burgunder. Ihre Nachfolger waren
weichliche und träge Regenten. Sie übertrugen die Regierungsgeschäfte
den Hausmeiern. Das waren die Verwalter der königlichen Paläste.
Diese hielten nun an stelle des Königs Gericht, verteilten die Lehen und