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seinen Sitzungsperioden (Sessionen) durch den Kaiser 
nach Berlin zusammenberufen und von ihm persönlich oder 
vom Reichskanzler mit einer feierlichen, sog. Thronrede, 
eröffnet, die über den Stand der äußeren und inneren Politik, 
über die Finanzen und die künftigen Arbeiten und Vorlagen 
orientiert. Der Reichstag wählt dann unter Vorsitz des 
Alterspräsidenten seinen Vorstand, nämlich den Präsi¬ 
denten, zwei Vizepräsidenten, acht Schriftführer und fzwei 
Quästoren (Schatzmeister) für das eigene Kassen- und Rech¬ 
nungswesen des Reichstages. Diese „Konstituierung" 
zeigt das Reichstagspräsidium persönlich dem Kaiser an. Die 
Sitzungen des Reichstages sind öffentlich und für jedermann 
zugänglich. Der „Presse" sind besondere Plätze eingeräumt. 
Das Präsidium und die Schriftführer sind nach 4 Wochen 
neu zu wählen, diese zweite Wahl gilt dann für die ganze 
Session. — Die Sitzungen finden in dem prunkvollen, aus 
Mitteln der französischen Kriegsentschädigung 1884—1894 von 
Wallot erbauten Reichstagsgebäude statt. 
Die Verhandlungen des Reichstages. LDie LeitunMder Ver¬ 
handlungen ist Aufgabe des Präsidenten oder eines der Vize¬ 
präsidenten. Er bestimmt die Reihenfolge der Beratungen und 
der Redner, die sich zum Worte melden, er ruft die abschweifen¬ 
den Redner „zur Sache", die allzu ausfälligen „zur Ordnung". 
Für gröbliche Verletzung der Ordnung kann ein Abgeordneter 
von der Sitzung ausgeschlossen werden. Entfernt er sich nicht 
freiwillig, so hebt der Vorsitzende für eine gewisse Zeit die 
Sitzung auf. Scheint eine Sache genügend besprochen, so kann 
auf Antrag von 30 Mitgliedern „Schluß der Debatte" er¬ 
folgen; es erhalten dann die Berichterstatter und der Antrag¬ 
steller das Schlußwort. Außer den Protokollen über die Ver¬ 
handlungen werden wörtliche stenographische Be¬ 
richte gefertigt, die im Buchhandel erscheinen. 
Die Beratungsgegenstände des Reichstages sind 
1. Die Vorlagen des Bundesrates, die vom Reichskanzler 
im Namen des Kaisers an den Reichstag gebracht werden,
	        
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