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(Tarocaflö (211—217) übernahm nach der Ermordung seines
Bruders die Alleinherrschaft. Um die Staatseinnahmen zu erhöhen,
verlieh er allen Freigeborenen des ganzen Reiches das
römische Bürgerrecht. Während dieser Zeit wurde die Nord¬
grenze des Reiches immer häufiger von den Germanen bedroht.
Kaiser Aurelian (270 -275) überließ Dacien den Goten und
umgab Rom zum Schutze gegen die Germanen mit einer gewaltigen
Mauer, die noch heute größtenteils erhalten ist.
Zweiter Abschnitt.
Die Ausgestaltung der gtaifetrjjerrfdraft zur
absoluten Monarchie und die Reichsteiluug.
Diokletian, 264—305.
Er war der Sohn eines dalmatischen Freigelassenen und zeich¬
nete sich durch Klugheit und außerordentliche Willenskraft aus.
Deshalb übertrugen ihm die Truppen die Kaiserwürde. Diokletian
gab dem weiten Reiche eine neue Verfassung, indem er dem Senat
die letzten Rechte entzog nnd sich als alleinige Quelle aller Macht
und alles Rechts hinstellte. So wurde er der Begründer der abfohlten
Monarchie.
Hin sich beim Volke größeres Ansehen zu verschaffen, umgab
sich Diokletian mit dem orientalischen Hofgepränge. Stets
trug er das Diadem, eine mit Perlen besetzte, weiße Stirnbinde,
und ein goldgesticktes Purpurgewand. Auch verlangte er von
allen Untertanen, daß sie die Knie vor ihm beugten, und
nannte sich auf den Münzen „Herr und Gott".
Die Gesetzgebung erfolgte jetzt durch Erlasse des
Kaisers. Diese wurden durch Beamte ausgeführt, deren Befugnisse
genau bestimmt waren. Diokletian schuf somit Einrichtungen, wie
sie zum Teil noch in den heutigen Beamtenstaaten bestehen.
Der Kaiser erkannte, daß das römische Riesenreich nicht von einer
Stelle aus zu regieren sei. Deshalb teilte er das Reich in eine
westliche (lateinische) und eine östliche (griechische) Hälfte. Er
selbst behielt sich die Oberhoheit vor und beherrschte von Nikö¬
rn edia (ant Marmarameer) aus den Osten, während sein Waffen¬
gefährte Maximian von Mailand aus den Westen verwaltete.
Den beiden Kaisern standen Unterkaiser als dereinstige Thron¬
folger zur Seite.
Diokletian sah in dem aufstrebenden Christentum, das die
göttliche Verehrung des Kaisers untersagte, eine große Gefahr
für den Staat. Deshalb ordnete er eine grausame Ehristen-
verfolgung an; sie dauerte acht Jahre, erreichte aber ihr Ziel
ebensowenig wie die vorhergegangenen.