Full text: Die deutsche Urzeit (Teil 1)

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Kommission aus mindestens sieben Mitgliedern, welche ihre Geschäfte als Ehrenamr 
führen und nur die Reiseauslagen ersetzt bekommen, gebildet werden soll. In 
diese Kommission ernennt jede der fünf beteiligten Regierungen (Preußen, Bayern, 
Württemberg, Baden, Hessen) ein oder nach ihrem Ermessen mehrere Mitglieder, 
ferner die Akademie von Berlin und München je ein Mitglied. Zur unmittel¬ 
baren Leitung der Arbeiten werden zwei Dirigenten, ein Archäologe oder Architekt 
und ein Militär, unter Bewilligung einer noch zu fixierenden Remuneration, 
für die auf fünf Jahre berechnete Dauer der Arbeiten zu berufen sein. Als 
Sitz der Kommission ist Heidelberg in Aussicht genommen. Die Gesamtkosten 
sind auf 200 000 Mark anzuschlagen, mithin sind für die zur Durchführung 
des Unternehmens in Aussicht genommenen fünf Jahre jährlich 40 000 Mark 
in den Reichshaushaltsetat einzustellen. Der Limes ist das älteste große historische 
Bauwerk, welches Deutschland besitzt, seine Aufklärung ebenso folgenschwer für 
die Geschichte des Römerreiches, das nicht bloß an seiner germanischen Grenze 
sich nach diesem System geschützt hat, wie für die Urgeschichte unsres Vater¬ 
landes. Das geeinigte Deutschland wird nachzuholen haben, was bei der Un¬ 
gunst früherer Zeiten unterblieben ist." 
f) Ein Bild aus dem Leben des Staates: Das Werden und 
Bestehen der Reichs - Limeskommisfion. 
Arbeiten -er Gesetzgebung (Legislative). 
Das Reich (der Staat) betrachtet es als seine Aufgabe, die Erforschung 
der deutschen Vorzeit zu fördern, hierfür Einrichtungen zu treffen und Mittel 
bereitzustellen. 
Die Reichsregierung stellt Anträge an den Reichstag, fügt diesen eine Be¬ 
gründung bei (= Motive der Gesetzgebung). 
Der Reichstag beratet und beschließt. 
Durch die Übereinstimmung der Reichsregierung (des Bundesrats) mit 
dem Reichstag werden die Anträge Gesetz. 
2. Arbeiten der Gesetzaussübrung (Exekutive). 
Begründung der Reichs-Limeskommission. 
Arbeiten dieser Kommission: 
a) forschen, 
b) erhalten (das Römisch-Germanische Museum in Mainz), 
c) darstellen (das Reichs-Limesblatt, enthaltend Berichte über den 
Fortgang der Arbeiten: — Der obergermanisch-rätische Limes des 
Römerreiches. Im Auftrage der Reichs - Limeskommission heraus¬ 
gegeben von den Dirigenten Oskar von Sarwey, Generalleutnant z. D., 
und Ernst Fabricius, Professor der Geschichte). 
Der Reichsschatzsekretär zahlt jährlich 40 000 Mark. 
Das Reichsamt des Innern führt die Oberaufsicht über die Arbeiten 
der Kommission. 
Arbeiten des Staates: 
getan im Staatsamt (Reichsschatzsekretär, Staatssekretär des Innern), 
im Ehrenamt mit und ohne Remuneration (die Glieder der Kommission), 
gegen Lohn (Arbeiter, beim Graben, in den Museen, beim Druck). 
3. Staatsaufgabe, Staatseinrichtung, Staatsausgabe.
	        
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