Full text: Ottonen und Salier (Teil 3)

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andern, gewerblichen Einzelwirtschaft zahlt er derselben einen 
Teil vom erzeugten Gut, anfangs in natura, später in Geld¬ 
form (Lohn).' S o entsteht der Begriff der Kosten 
i. e. S. — derjenige Teil vom erzeugten Gut, 
den eine Einzelwirtschaft aufwenden muß, um 
die Mitwirkung anderer Wirtschaften zu er¬ 
langen. Mit treffendem Ausdruck nennt man diese Kosten 
auch Ausgaben, eben weil sie aus der Einzelwirtschaft her¬ 
aus gegeben werden. 
Die Kosten einer Einzelwirtschaft bei der Gütererzeugung fetzen 
sich aus drei Summanden zusammen: es sind 
a) Produktionskosten im eigentlichen Sinne, s. oben 1; 
b) Kosten als Ausgaben für die Mitwirkung anderer Einzel¬ 
wirtschaften; 
c) Anteile am erzeugten Gut für die Arbeit des Produzenten 
und für die von ihm an der Produktion beteiligten Kapitale. 
4. Einkommen: 
a) allgemein: diejenige Menge von Gütern, die der wirtschaf¬ 
tenden (arbeitenden, produzierenden, über Güter rechtlich ver¬ 
fügenden) Person entstehen aus der Differenz vom Werte der 
erzeugten Güter und den Kosten derselben; 
b)im engeren Sinne: der Anteil einer Einzelwirtschaft an 
dem Werte eines unter ihrer Mitwirkung erzengten Gutes (oder: 
diejenige Gütermenge, die in die Einzelwirtschaft für ihre Mit¬ 
wirkung an der Gütererzeugung hereinkommt). 
Anmerkung: Beide Fassungen des Begriffes Einkommen be¬ 
dürfen noch genauerer Fassung durch spätere Ergänzung. 
5. Lohnwerk. 
Der Handarbeiter ist nur Inhaber (oder auch nur belehnter Nutz¬ 
nießer) des stehenden Kapitals (der Betriebsstätte, der Werkzeuge 
und Maschinen). 
Er empfängt vom Kunden den zu veredelnden Rohstoff und bildet 
diesen im Auftrage und nach den Plänen (Abfichten, Angaben) 
desselben in einen Gebrauchsstoff um. Der eigentliche Leiter der 
Gütererzeugung ist also der Kunde. 
Für seine Mitwirkung (Abnutzung seiner Maschinen und Werkzeuge, 
seiner Betriebsstätte und für seine Arbeit) erhält der Handwerker 
vom Kunden einen Teil des erzeugten Gutes als Loh n. 
Das Lohnwerk hat zwei Formen: 
a) es ist Heimwerk, 
b) Stör. 
Das Lohnwerk gibt dem Handwerker ein vom Grundbesitz un¬ 
abhängiges Einkommen. „Während seither alle gewerbliche Technik 
in enger Verbindung mit dem Grundbesitz und mit der Urproduktion 
ausgeübt wurde, löst sich nunmehr der geschickte Handwerksarbeiter von 
dieser Verbindung ab und begründet gerade auf diese seine technische 
Geschicklichkeit eine eigene, vom Grundbesitz allmählich unabhängig 
werdende Existenz. Das Lohnwerk hat die Befreiung der Hrnnd- 
Bär, Deutsche Geschichte. III. U
	        
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