Full text: Der Uebergang zur Neuzeit (Teil 5)

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geschlossen gegen die Übertragung der Rur an Maximilian. Auch Mainz 
stimmte nur mit Bedenken zu, und Philipp IV. von Spanien, der mit 
Recht eine unabsehbare Verlängerung des Krieges, zu dem er dann die 
Kosten zu bestreiten haben werde, fürchtete, und der es nicht mit Jakob 
von England verderben wollte, verweigerte seine Zustimmung. Da schlug 
der Kaiser einen Mittelweg ein, er wolle Maximilian die Kur nur 
vorläufig übertragen, mit Friedrich bann von neuem verhandeln und 
je nach dem Erfolg dieser Verhandlungen sollte die Kur Maximilian 
verbleiben ober er sie an Friedrich oder dessen Kinder wieder abtreten. 
Insgeheim aber gab er Maximilian schriftlich bie Versicherung, bah dieser 
zumindest lebenslänglich die Kur behalten solle; wenn der Konvent, der 
mit Friedrich unterhandle, für Friedrich oder bessen Kinber entscheibe, 
würbe er keine Rücksicht barauf nehmen. Dem Vorschlage bes Kaisers 
stimmten bie Katholischen unb von ben Evangelischen Lubwig von Hessen- 
Darmstabt zu, währenb bie übrigen Protestanten bei ihrem Wiberspruch 
verharrten. Am 25. Februar 1623 würbe Maximilian mit ber Kur investiert. 
Die Evangelischen hatten unzweifelhaft das Recht aus ihrer Seite; der Kaiser 
hatte nicht das Recht, die Acht ohne Zustimmung der Kurfürsten auszusprechen. 
Ferner war der Kaiser im Unrecht, Friedrichs Unternehmen als rebellische Auflehnung 
gegen Kaiser und Reich aufzufassen und zu bestrafen, vielmehr stand Friedrich 
— wie dieser auch in den Verhandlungen immer betonte — als Landesfürst Ferdi¬ 
nand, dem Könige von Böhmen, gegenüber, und zuletzt war Böhmen tatsächlich ein 
Wahlreich, die Böhmen hatten also das Recht, sich zum König zu wählen, wen sie 
wollten. Das Vorgehen des Kaisers war also in jeder Hinsicht gegen Reichs- und 
Landesrecht. 
2. Die niedersiichsisch-diinische Periode. 
Christian von Braunschweig, ber sich bem nach Ostfriesland ge¬ 
gangenen, von dort mit ben Hollänbern in Verbinbung getretenen Mans- 
felb anschließen wollte unb baher nach Rorben marschierte, würbe oon 
Tilly angegriffen unb bei Stabtlohn (6. August 1623) oernichtenb 
geschlagen. Tilly blieb nun in Rieberbeutschlanb stehen unb brandschatzte 
bas Land wie Feinbeslanb. Zugleich ergriff ber Kaiser Maßregeln, um 
auch in Nieberbeutschlanb ben Katholizismus zurückzuführen, so bachte er 
baran, an Stelle Christians von Braunschweig seinen eigenen Sohn, 
Leopolb Wilhelm, zum Bischof von Halberstadt wählen zu lassen. Das 
machte die Evangelischen, besonders die des niedersächsischen Kreises, 
besorgt, und sie begannen zu rüsten. Herzog Wilhelm von Weimar stellte 
ein Heer auf, unb auf einem niebersächsischen Kreistage zu Braunschweig 
(Februar 1623) wurde beschlossen, dessen Truppen in Dienst zu nehmen 
und ferner 7000 Mann zu Fuß und 3000 Reiter anzuwerben. Christian 
von Braunschweig rückte ins Stift Hildesheim ein und verstärkte sein 
Heer durch Werbungen. Da nun aber Kurfürst Johann Georg von Sachsen 
nicht zu bewegen war, sich anzuschließen, beobachtete der Kreis zunächst 
eine abwartende Haltung. 
Doch jetzt erschien auch dem Ausland die spanisch-habsburgische 
Machtstellung zu bedrohlich, darum schlossen Frankreich, Venedig unb 
Savoyen ein Bündnis gegen Spanien. Englanb schloß sich dieser Politik
	        
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