Full text: Das Mittelalter (Teil 2)

19. Kap. Die kaiserliche Gewalt im Besitze der Habsburger etc. 107 
seines Geheimsehreibers Äneas Sylvius Piccolomini, der seit¬ 
her selbst Anhänger des-Konzils gewesen war, durch allerlei 
finanzielle und anderweitige Zugeständnisse für sich; das vor¬ 
läufige Aschaffenburger und das endgültige Wiener Konkordat 
vom Februar 1448, das der Kaiser gewaltthätig „im Namen der 
deutschen Nation“ bekannt machte, stellte die kirchlichen Steuern 
gröfstenteils wieder her, aus denen die Kurie ihre grofsen Ein¬ 
künfte zog, und gab dem Papst auch seine diktatorische Macht 
(„Provisionsrecht“) zurück. So vom Reiche im Stiche gelassen, 
konnte auch das Konzil sich nicht mehr behaupten, erkannte im 
April 1449 Eugens Nachfolger, Nikolaus V., als rechtmäfsigen 
Papst an und löste sich auf. Damit war der Versuch einer Re¬ 
formation der Kirche durch die kirchlichen Organe gescheitert, 
und es erwachte allmählich der pessimistische Gedanke, dafs auf 
dem Boden der Kirche eine Heilung ihrer Schäden nicht mög¬ 
lich, also eine Reformation nur gegen die Hierarchie durchzu¬ 
führen sei. Nur Frankreich und England wahrten sich gegenüber 
von Rom im Anschlufs an die Basler Beschlüsse ihre nationale 
Kirchenform (S. 116. 119). Die Sittenlosigkeit. und Unchristlichkeit 
der meisten Päpste am Ende des 15. Jahrh., so des Innocentius’ VIII. 
(1484—1492) und Alexanders VT. (1492—1503), die durch ihre 
Begünstigung von Kunst und Wissenschaft nicht gut gemacht 
werden konnte, gaben selbst den streng am Primat der Päpste 
festhaltenden Gemütern wie Savonaröla schweren Anstofs (S. 122). 
Neunzehntes Kapitel. 
Die kaiserliche Gewalt im erneuten und bleibenden Besitze 
der Habsburger. Deutschlands Lage am Ende des 
Mittelalters. 
a. Nach Sigismunds Tode schwankten die Kurfürsten zwischen 
dem Habsburger Albrecht, welcher Herzog von Österreich und als 
Sigismunds Schwiegersohn König von Ungarn und voraussichtlich 
auch von Böhmen war, und dem Kurfürsten Friedrich I. von Branden¬ 
burg (S. 104); doch entschied sich das Kollegium im März 1438 für 
Albrecht, und mit diesem „rauhen Kriegsmann“ gelangte dann das 
habsburgische Haus in den erneuten und bis zum Ende des Reiches 
1806 ihm verbleibenden Besitz des Kaiserthrones. Albrecht II. 
(1438—1439) machte den Versuch, auf das städtische Element 
323
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.