Full text: Lesebuch für vaterländische Elementarschulen und zum Privatgebrauch

ito 
'29* Pflicht. 
Das,, was man zu leisten od^r zu thun 
schuldig und verbunden ist, heißt unsre Pflicht. 
Welche Pflichten hat wohl das Kind ge¬ 
gen seine Eltern und Lehrer? 
Der Unterthan gegen seine Obrigkeit? 
Die Obrigkeit gegen die Unterthanen? 
Der Verklagte gegen den Richter? 
Der Mensch gegen seinen Nebenmenschen, 
der in Noth ist? 
Der Mensch gegen den, der ihm viel nütz¬ 
liche Kenntnisse beibrachte? 
Die Herrschaft gegen die Dienstboten? 
21, £ h o r h eit. 
Wir nennen, denjenigen Menschen einen 
Thoren, der zwar gute Endzwecke hat, aber 
nicht die gehörigen Mittel, dazu wählt. Wer
	        
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