• — 9 —
durch Aussterben der männlichen Nachkommenschaft, woraus sich die
bekannten Erbfolgekriege in beiden Ländern ergeben.
Auf die unsichere Abstammung Ludwig des Bärtigen (vergl.
Tafel II) lege ich kein Gewicht. Die Reihenfolge der Landgrafen ist
bis in die fünfte Generation nur in einer Linie beachtet, in der
VIII. Geschlechtsreihe ist der Name der heiligen Elisabeth, wie man
leicht bemerken wird, nur wegen Raummangels, als Gemahlin Ludwig’s,
nicht genannt worden, und konnte als politisch indifferent weggelassen
werden; aus den Beziehungen zu-Ungarn haben sich bekanntlich keine
weiteren Folgen ergeben.
Viel weitergreifende Verbindungen schliessen die Babenberger,
denn abgesehen von den schon erwähnten eingreifenden Beziehungen
zu dem fränkischen Kaiserhause (Tafel IV und V) und der weiter
erwähnten Ehe Heinrich Jasomirgotts mit Gertrud, Wittwe Heinrichs
des Stolzen, ist des letzteren zweite Ehe mit der Griechin Theodora
schon für die orientalischen Fragen ins Auge zu fassen. Die sämmt-
lichen Stiefbrüder Kaiser Konrad’s III., das heisst Oheime Friedrich
des Rothbarts sind nicht angeführt worden, es genügt aut Otto von
Freising zu verweisen. Der Zusammenhang der Babenberger mit den
steirischen Ottokaren wird durch Anmerkung c deutlich gemacht. Der
Ausgang des Geschlechts ist durch die Gemahlin des Königs Heinrich VI.
Margarethe (vergl. Tafel VI c) und durch die Abstammung der Ger¬
trude klar gelegt.
Was Hessen anbelangt, so sieht der Leser den Zusammenhang
der grossen Familie mit den Karolingern angedeutet. Die Genealogie
der alten Hennegauer und Grafen von Löwen, bleibt dem Studium
der Specialgeschichte überlassen. Wo das Geschlecht in die deutsche
Staatsgeschichte eingreift, da ist es die Zeit Gottfrieds des Bärtigen,
Zeitgenossen des Landgrafen Ludwigs I. und Leopolds III. Die
Beziehungen dieser Brabanter speciell zu Thüringen traten spät und
mit unerwartet raschen Consequenzen ein, denn Heinrich’s des Gross-
müthigen zweite Ehe mit Sophie von Thüringen begründete das Land¬
grafengeschlecht von Hessen, während die fortlebenden Brabanter
Herzoge aus dessen erster Ehe stammen und mithin Hohenstaufisches
Blut, bis zum Erlöschen 1406 in sich tragen. Diese Verhältnisse, so
wie auch der Zusammenhang der Thüringer mit den Meissnern und
die Abstammung der Wettiner mütterlicherseits von den alten Land¬
grafen von Thüringen, sind ja wohl in der Tafel wie in den Anmerkungen
d, e, f zu vollster Anschaulichkeit gebracht worden.