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Tafel VIII.
Habsburger, Wittelsbacher.
-Beide Geschlechter werden hier nicht auf ihren Ursprung zurück¬
geführt, so interessant für den Genealogen diese Dinge auch wären.
Die ersten angeführten Häupter beider Familien, am Endendes 12. Jahr¬
hunderts, erscheinen bereits als politische Grössen. Otto von Wittels¬
bach ersetzt den geächteten Heinrich den Löwen in Baiern, Albrecht
der Eeiche vereinigt mit seinem grossen, schwäbischen Hausbesitz das
elsässische Landgrafenamt, beide, wie es schien, festeste Stützen der
staufischen Königsgewalt und doch vorzügliche Vertreter der jetzt
eintretenden Dynastenbestrebungen. Mit der Erweiterung des Besitzes
und den zunehmenden Würden tritt das Princip der Theilungen schon
in dei vierten und in den folgenden Generationen mächtig hervor.
Ueber diesen in den Dynastengeschlechtern aufgekommenen Gebrauch
will ich hier ein für allemal und mit Rücksicht auf alle folgenden
Tafeln einiges bemerken.
Die Theilungen der alten, grossen Stammgebiete im 13. und
14. Jahrhundert werden nicht immer richtig aufgefasst; sie gehören
zu jenen glücklichen Ereignissen, welche die Bildung einer nationalen
Einheit Deutschlands ermöglicht haben. Sie sind mithin politisch¬
wichtige h aktoren, ohne deren Kenntniss von deutscher Staatsentwickelung
gai nichts verstanden werden kann. Würden die alten Stamm-Herzog-
thümer nicht dynastisch zerrissen worden sein, so gäbe es auf der
Karte von Europa neben Frankreich überhaupt nur eine Anzahl von
fünf bis sechs Königreichen, die in gar keinem Zusammenhang unter¬
einander ständen. Wer also die Theilungen der deutschen Staaten
zu lernen wünscht, kann es ohne Kenntniss der genealogischen Linien
nicht erreichen. Die Tafeln muthen dem Leser hier nur zu, die aller-
gichtigsten Linien zur Kenntniss zu nehmen, das weitere Detail bleibt
unberücksichtigt.
So ist denn in der Geschichte Habsburgs im grossen Ganzen
dreieilei im Auge zu behalten. Die Theilung des ursprünglichen
Hausbesitzes ein für allemal vollendet in der dritten Generation, die
Theilung der vorderen Lande und der unter Rudolf von Habsburg
erworbenen B eichsländer; und endlich die Theilungen der österreichischen
Gebiete in ihrer Gesammtheit. Gesammtvereinigung des Besitzes hat
bis^ auf die neuere Zeit nur zweimal stattgefunden, in der Y. Gene¬
ration (Albrecht I.) und in der X. (Maximilian I.). Die Enkel
Albrecht s I. sind die Stifter der beiden Hauptlinien, welche ebenfalls
erst in der X. Generation zusammenschmelzen.
Höchst charakteristisch und merkwürdig, dass dieserselben Ge-