Full text: Genealogischer Hand- und Schul-Atlas

— 10 —. 
Tafel VIII. 
Habsburger, Wittelsbacher. 
-Beide Geschlechter werden hier nicht auf ihren Ursprung zurück¬ 
geführt, so interessant für den Genealogen diese Dinge auch wären. 
Die ersten angeführten Häupter beider Familien, am Endendes 12. Jahr¬ 
hunderts, erscheinen bereits als politische Grössen. Otto von Wittels¬ 
bach ersetzt den geächteten Heinrich den Löwen in Baiern, Albrecht 
der Eeiche vereinigt mit seinem grossen, schwäbischen Hausbesitz das 
elsässische Landgrafenamt, beide, wie es schien, festeste Stützen der 
staufischen Königsgewalt und doch vorzügliche Vertreter der jetzt 
eintretenden Dynastenbestrebungen. Mit der Erweiterung des Besitzes 
und den zunehmenden Würden tritt das Princip der Theilungen schon 
in dei vierten und in den folgenden Generationen mächtig hervor. 
Ueber diesen in den Dynastengeschlechtern aufgekommenen Gebrauch 
will ich hier ein für allemal und mit Rücksicht auf alle folgenden 
Tafeln einiges bemerken. 
Die Theilungen der alten, grossen Stammgebiete im 13. und 
14. Jahrhundert werden nicht immer richtig aufgefasst; sie gehören 
zu jenen glücklichen Ereignissen, welche die Bildung einer nationalen 
Einheit Deutschlands ermöglicht haben. Sie sind mithin politisch¬ 
wichtige h aktoren, ohne deren Kenntniss von deutscher Staatsentwickelung 
gai nichts verstanden werden kann. Würden die alten Stamm-Herzog- 
thümer nicht dynastisch zerrissen worden sein, so gäbe es auf der 
Karte von Europa neben Frankreich überhaupt nur eine Anzahl von 
fünf bis sechs Königreichen, die in gar keinem Zusammenhang unter¬ 
einander ständen. Wer also die Theilungen der deutschen Staaten 
zu lernen wünscht, kann es ohne Kenntniss der genealogischen Linien 
nicht erreichen. Die Tafeln muthen dem Leser hier nur zu, die aller- 
gichtigsten Linien zur Kenntniss zu nehmen, das weitere Detail bleibt 
unberücksichtigt. 
So ist denn in der Geschichte Habsburgs im grossen Ganzen 
dreieilei im Auge zu behalten. Die Theilung des ursprünglichen 
Hausbesitzes ein für allemal vollendet in der dritten Generation, die 
Theilung der vorderen Lande und der unter Rudolf von Habsburg 
erworbenen B eichsländer; und endlich die Theilungen der österreichischen 
Gebiete in ihrer Gesammtheit. Gesammtvereinigung des Besitzes hat 
bis^ auf die neuere Zeit nur zweimal stattgefunden, in der Y. Gene¬ 
ration (Albrecht I.) und in der X. (Maximilian I.). Die Enkel 
Albrecht s I. sind die Stifter der beiden Hauptlinien, welche ebenfalls 
erst in der X. Generation zusammenschmelzen. 
Höchst charakteristisch und merkwürdig, dass dieserselben Ge-
	        
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