Full text: Quellensätze zur Geschichte der Zustände unseres Volkes (Bd. 1, Abt. 2)

eine Gesandtschaft voraus, welche beim Kaiser seine Wahl 
rechtfertigen sollte. Vit. Hludow. imp. cap. 26. 
51b. (817.) Zum Nachfolger Stephans III. wurde Paschalis 
erwählt. Dieser schickte nach seiner feierlichen Einsetzung an den 
Kaiser (Ludwig den Frommen!) sowohl Geschenke, als auch ein 
Entschuldigungsschreiben, in welchem er behauptete, ihm sei 
die Würde des Pontifikats , . . trotz seines entschiedenen Wider¬ 
strebens gleichsam aufgedrungen. Einh- Ann. ad a. 817. 
51°. (827.) Papst Eugenius starb im August. An seiner 
Statt wurde der Diakon Valentinus von den Römern gewählt und 
wurde geweiht, verlebte aber kaum einen Monat im Pontifikate. 
Nach seinem Hingange wurde Gregorius IV., Priester von St. Markus, 
erwählt, aber nicht eher geweiht, als bis der Gesandte des 
Kaisers (Ludwigs des Frommen!) nach Rom gekommen 
war und die vom Volke getroffene Wahl geprüft hatte. 
Einh. Ann, ada. 827. 
52a. (799. Leo III. war auf dem Wege zur Kirche des h. 
Laurentius schwer mißhandelt von den Römern, die ihn irgend 
welcher Verbrechen ziehen. Er floh zu Karl. Dieser kam aQÜ 
nach Rom.) Am 1. Dezember erklärte der König in einer öffent¬ 
lichen Versammlung, die er berief, warum er nach Rom gekommen 
sei, und bemühte sich nun täglich, das zu erledigen, was ihn hin¬ 
gerufen hatte. Er begann mit dem Wichtigsten und Schwierigsten, 
nämlich mit der Untersuchung d er Verbrechen, welche dem 
Papste zur Läst gelegt wurden. Als sich keiner fand, der 
die Wahrheit der Beschuldigung erhärten wollte, bestieg der Papst 
vor allem Volke in der Basilika des H. Petrus mit dem Eoange- 
lienbuche in der Hand das Lesepult, und unter Anrufung des 
Namens der heiligen Dreieinigkeit reinigte er sich durch einen 
Eid schwur ) von den ihm vorgeworfenen Verbrechen. 
Einh. Ann.ad a. 799. * 
52b. (815.) Leo III. schickte Gesandte (an Ludwig den 
frommen!), welche ihn von allen Verbrechen reinigten, 
deren er bezichtigt war. Vit. Hludow. imp. cap. 25. 
1) Der Eid ist abgedruckt Leges II, p. 15 u. Jaffe, Bibi. rer. Germ. tom. 
IV, p. 378. Die Verklausulierung der Eidesworte mindert keineswegs die 
Bedeutung der Tatsache. 
Slutxe, Quellessätze. 2n
	        
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