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Söne alle und jegliche Briefe, die wir haben, die obgenannten Marg-
gravschafften u. s. w. berürend legen zu Baden itf der Burg in einem
gemeinen Enthalte, zu dem Ir jeglicher eilten Slüsel haben, unb boch
fürsehen werben sol, baß Ir keiner one ben anbeten, fine Erben ober
bie sie darzu bescheiden, daryn oder barüber kommen möge. Auch
follent foliche obgerürten Briefe alle werden registrirt und geschriben
in dry Büchere, der Ir jeglicher eins haben fol, um das man nit
allewegen in den Enthalte^ geen dürfe. Und wann Ir einer oder
mee us demselben Enthalte nottürfftig sin werdent etlicher versigelter
Briefe, die sollen dem oder denselben gevolget gelassen werden, so
dick es . . . not ist in bywefen der ander siner gebrudere, ihrer
Erben u. f. w., doch also daß dieselben versigelten Briefe, so man sie
möglich und nottürfftige zit gebrucht hat, wider in den enthalte getan
und nit davon verüfsert werden. . . .
H. Schulze, Die Hausgefetze d. beutch. Fürstenh. Bb. I S. 193.
126. (1509. Trierer Kellnereiorbnnng.) . . . Vurmaels ist
van unfein genebichten Herrn wifnnge allen kelneren gescheit, bas ein
iklicher kelner ernstlichen fleis unb erfaernis boen fol von iglichen
renten, gulten, friheit, oeberkeit unb heirlichett eichgener tuib, (bie)
unser genebichter Herr in iglicher siner stetten, flecken unb boerfern,
in einem beferke iglicher kelnerien gelegen, haebe, unb wes ban unser
genebichter Herr baerentgegen in benfetben stetten u. f. w. anbeten
luibeit uisgebens, Iaeft unb befwirnis zu thunbe haebe, unb bas in
registers forme kleirlich uffchriben laeffen in zwei register, eins unfein
genebichten Hern zu leb erat unb bas anbei- in bet kelnerien zu be¬
halten. . . . Lamprecht, Deutsch. Wirtschftsl.i. M.-A. IIIN. 280 § 3.
127. (1275.) Dietrich, bei" erlauchte Markgraf von Meißen, nnbbeM’men
war von Eifer für Frieden unb Ruhe erfüllt. Er verfolgte bie übel-8anbfnebe'
thäterifchen Räuber unb ließ 34, die er ergriffen hatte, enthaupten.
Chron. Sampetr. ad a. 1275. Mencken III p. 285.
128. (Um 1368.) In selbigen Zeiten war große Räuberei
im Vogtlande. Da fetzte Markgraf Friedrich feinen Bruder, Herrn
Balthasar, dort Hin, daß er ihnen steuern sollte. Der lag des Nachts
in den Wäldern und wartete auf sie und fing ihrer viele und ließ
sie da bald an die Bäume hängen. Und etliche, die beschlösset waren,
denen gewann er die Schlösser ab und schuf da . . . in kurzer Zeit
guten Frieden. Ebenso setzte Herr Friedrich . . . seinen Bruder,
Herrn Wilhelm, in das Land zu Meißen. Der gewann da auch
ihren Feinden Städte und Schlösser ab und steuerte der Räuberei.