Instruktion für das General-Direktorium, 1722. 
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§ 6. 
Im übrigen sollen zwar unsere Provinzial-Kommissariate und 
Kammern, imgleichen unsere Krieges- und Domänen-, auch Hos-, 
Staats-Kassen unter des E. O. F.. K. und D. D. Aufsicht und Befehl 
stehen. Wir wollen ihnen auch dazu alle nötige Autorität und Ge¬ 
walt hierdurch erteilet und beigeleget haben, sie auch in allen Fällen 
künftig dabei soutenieren . . -1 
Wir sind auch versichert, daß ein kluger, fleißiger und habiler2 
Mann, der nächst Gott nichts höher als seines Königs Gnade schätzet 
und demselben aus Liebe und mehr vor die Ehre als um Besoldung 
dienet, auch in seinem Tun und Lassen bloß allein seines Königs 
Dienst und Interesse suchet und für Augen, vor allen Intriguen und 
Affekten aber einen Abscheu hat, sich gar bald geschickt machen kann 
und werde, um uns in beiderlei Affairen, Kommissariats- und Domänen- 
Sachen, mit großem Nutzen zu dienen . . . Wir wollen die Flatte¬ 
rten2 durchaus nicht haben, sondern man soll uns allemal die reine 
Wahrheit sagen und mit nichts hinter dem Berge halten, noch uns 
mit Unwahrheiten unter Augen gehen. Wir sind doch Herr und 
König und können tun, was mir wollen. 
. Wir setzen aber, wie insonderheit zu den dirigierenden 
Ministr'is unseres G. O. F., K. und D. D.. also auch zu dessen sämt¬ 
lichen übrigen Mitgliedern das allergnädigste Vertrauen, daß sie alles 
Äußerste tun und anwenden werden, um unsere in gegenwärtiger In¬ 
struktion enthaltene Willensmeinung vollkommen zu erfüllen und um 
in der zu ihnen allerseits habenden ganz besonderen Konfidenz^ nichts 
fehlen zu lassen, sondern dasjenige, so wir ihnen in dieser Instruktion 
vorgeschrieben und anbefohlen, mit solcher Eraktitüde,^ unermüdetem 
Fleiß und unbefleckter Treue ausrichten und vollbringen werden, 
daß wir noch weiter Ursache haben, ihnen und den Ihrigen unsere 
königliche Gnade und Propension angedeihen zu lassen. Wobei wir 
nochmals fontestieren,*5 daß wir durch die Etablierung dieses G. O. 
F., K. und D. D. nichts anderes suchen und intendieren6 als unsere 
und unserer sämtlichen getreuen Untertanen Wohlfahrt und Bestes, 
imgleichen die daraus gegründete Befestigung unserer Krone und 
Armee . . . 
Urkundlich unter unserer höchsteigenhändigen Unterschrift und 
aufgedruckten königlichen Kabinetts-Jnsiegel. So geschehen und gegeben 
Jagdhaus Schönebeck den 20. Dezember 1722. 
Fr. Wilhelm. 
1 unterstützen. 2 Schmeicheleien. 3 Vertrauen. 4 Genauig¬ 
keit. 6 bezeugen, versichern. 6 anstreben.
	        
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