Full text: Von der Thronbesteigung Pippins bis zum Tode Karls des Großen (Abt. 2, 1. Hälfte)

Erster Abschnitt. 752 — 768. 
Königtum Pippins. 
752 
753 
Mehrere Städte in Septimanien gelangen in fränkischen Besitz. 
Pippin begabt die Missionsschule zu Utrecht und bestätigt das 
päpstliche Privileg für Fulda, durch welches das Kloster unter die 
unmittelbare Jurisdiktion der römischen Kirche gestellt wird.a Er 
752 Über Pippins Erhebung und Krönung im Herbst 751 s. Anna!. I. p. 215 f. 
Das erste Regierungsjahr verlief friedlich. Die Erwerbungen in Septimanien 
meldet das chron. moissiac. a. 752 (SS. I, 294): Ansemundus Gotus Nemauso 
civitatem (Nimes), Magdalonam (Maguelonne), Agathen (Agde), Biterris 
(Beziers), Pippino regi Francorum tradidit. (Irrig belichten die ann. mett. 752 
SS. I, 331, P. habe persönlich ein Heer nach Septimanien geführt. Dorr 
p. 10 n. 33). Ex eo die Eranci Narbonam infestant, doch gelang die Eroberung 
erst 759 (s. zu 759). Auch Waifar von Aquitanien suchte diesen Eest gothischer 
und maurischer Herrschaft im Norden der Pyrenäen sich anzueignen. Die 
Nachricht des chron. moiss. a. a. 0.: "Waifarius Narbonam depraedat bezieht 
Dorr p. 40 auf das Jahr 747. S. auch zu 760. — 
Die Urkunden d. J. (Mühlbacher n. 63 — 67) zeigen den König teils in 
oberrichterlicher Thätigkeit, teils als Ordner der äufseren Verhältnisse geist¬ 
licher Stifter, Oelsner 12 — 27. Über die von Oelsner auf das Jahr 752 
bezogenen Notizen einiger Annalen über das Kirchengut s. Ann. I, 744b und 743 a. 
753 a) 23. Mai zu Verberie Urk. für das Martinskloster zu Utrecht (Ann. I, 
188 zu 722a), Mühlbacher 68. Die verliehenen Einkünfte sollen den Mön¬ 
chen und Kanonikern zu statten kommen, qui ibidem gentiles ad christia- 
nitatem convertunt et domini misericordia ipsos conversos quos habent 
doceant. Wohl Hinweis auf die Utrechter Klosterschule, welche später 
Gregor leitete (754d a. E.).— Das Immunitätsdiplom für Utrecht (SickelP. 6, 
Mühlbacher 69) sucht Oelsner 52 als unecht zu erweisen. — Über einen 
Streit zwischen Bonif. und Bischof Hildegar von Köln, der die Selbständigkeit 
des Bistums Utrecht anfocht und das friesische Gebiet für die Kölner Diöcese 
beanspruchte, Oelsner 54. — Zu Attigny erliefs der König ün Juni das 
Schreiben an Bonif., welches diesem das päpstliche Privileg für Eiüda bestä¬ 
tigte (Sickel P. 7, Mühlbacher 70); die päpstl. Bulle beiJaffe, Bibi. IH, 228 
(Oelsner 487), ihre Echtheit festgestellt von Sickel, Beitr. zu D. IV, 609—635; 
gegen Harttungs Angriffe (Dipl. hist. Eorsch. Gotha 1879) vgl. Miihlbacher 
a. a. 0. Lul hatte sie aus Rom mitgebracht. Durch dieselbe wird das Salvator¬ 
kloster zu Fulda auf Wunsch des Bon. unter die unmittelbare Jurisdiktion der 
röm. Kirche gestellt und von jeder Unterordnung unter eine andere Kirche befreit. 
Oelsner 58. Aus dieser Sonderstellung entsprang später z.T. die Feindschaft 
- Bichter, Annalen d. deutsch. Gesch. im M. -A. U. 1
	        
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